Bundesrat Stenographisches Protokoll 613. Sitzung / Seite 30

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der Aufklärungsquote von 10,3 Prozent zu verzeichnen. Bei allen gerichtlich strafbaren Handlungen ergab sich ein Zuwachs von 8,2 Prozent an aufgeklärten Fällen.

Der vierte Abschnitt befaßt sich mit personellen, organisatorischen und technischen Maßnahmen zur Verbesserung der Verbrechensverhütung und Verbrechensaufklärung und berichtet auch über die Ausbildung in diesem Bereich sowie über die internationale Zusammenarbeit.

Der fünfte Abschnitt befaßt sich im einzelnen mit dem Migrations-, Aufenthalts- und Asylwesen, der Asylwerberbetreuung, der Europäischen Integration, der Ausländerkriminalität und der Europäischen Union.

Diesem Abschnitt ist zu entnehmen, daß im Berichtsjahr insgesamt 5 082 Personen in Österreich um Gewährung des Asylrechtes ansuchten. Im Vergleich dazu haben im Jahr 1993 insgesamt 4 744 Personen Anträge auf Asylgewährung gestellt. Dies entspricht einer Steigerung um 6,7 Prozent, wobei diese Asylwerber 1994 aus 65 und 1993 aus 71 Ländern stammten.

Im Jahre 1994 wurden 9 295 Administrationsverfahren nach dem Asylgesetz abgeschlossen. Davon endeten 684 Verfahren mit der Gewährung von Asyl, das sind 7,6 Prozent der in diesem Zeitraum abgeschlossenen Verfahren.

Der Bericht enthält weiters eine Reihe von Tabellen und Graphiken sowie die polizeiliche Kriminalitätsstatistik.

Der Rechtsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Mai 1996 mit Stimmenmehrheit den Antrag, diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Präsident Johann Payer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Dieter Langer. Ich erteile ihm dieses.

10.28

Bundesrat Mag. Dieter Langer (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben den Sicherheitsbericht aus dem Jahre 1994 vorliegen und behandeln ihn zu einem Zeitpunkt, zu dem eigentlich schon der Sicherheitsbericht 1995 zur Debatte stehen sollte.

Zuerst möchte ich den Erstellern dieses Sicherheitsberichtes für die umfassende und ausführliche Darstellung ein Lob aussprechen. Es fällt beim Studium dieses Sicherheitsberichtes natürlich einiges auf – Details später. Aber zuerst erhebt sich die Frage, inwieweit den Zahlen, die hier vorliegen, auch das richtige Gewicht zugemessen werden kann.

Es fällt auf, daß Minister Löschnak im Vorjahr von einer Deliktzahl von 495 493 gesprochen hat, während in diesem Bericht insgesamt 504 568 Delikte zugegeben werden. Unter Berücksichtigung dieser Zahl ergibt sich eine Zunahme von 2,2 Prozent, auch wenn man die Delikte aus dem Straßenverkehr unbeachtet läßt. Und auch der Hinweis auf die ungewöhnliche Häufung von Serienbetrugsfällen gerade im Berichtszeitraum kann diese Zahlen nur relativieren, denn auch ohne diese ist eine Zunahme der Zahl der Delikte zu verzeichnen.

Diese ungewöhnliche Häufung der Serienbetrugsfälle wird für das Jahr 1994 jetzt als Entschuldigung vorgebracht, es wird aber sicher im Jahresbericht 1995, wenn es da diese unerklärliche oder zufällige Häufung nicht geben sollte, als Erfolg vermerkt werden.

Überhaupt erscheint diese Art der Zählung in manchen Bereichen fraglich, und ich zitiere den Sicherheitsbericht, Seite 18, betreffend Suchtgifthandel: "Zum Rückgang der Delikte des Suchtgifthandels ist allerdings kritisch anzumerken, daß im Jahr 1993 insbesondere in einem Bundesland die Suchtgiftdelikte anders gezählt wurden, sodaß im Jahr 1993 eine scheinbare Erhöhung der Suchtgiftdelikte feststellbar ist. Im Jahre 1994 wurde jedoch" – und ich betone


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