Bundesrat Stenographisches Protokoll 613. Sitzung / Seite 78

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weisgründen ratsam, eine Rücktrittserklärung nur schriftlich und auch eingeschrieben abzugeben.

Besonders positiv im neuen Gesetz ist auch zu bewerten, daß es nun keine Schillingobergrenze gibt, bei der ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist. Denn es wäre sicherlich nicht erklärbar, daß bestimmte Konsumentenschutzrechte bei einem gleichartigen Produkt, nur weil sie teurer sind, hier also das Rücktrittsrecht, nicht gelten sollen. Erwähnt sei im übrigen auch, daß auch in allen anderen EU-Ländern keine derartige, auf den Kaufpreis bezogene Ausnahmeregelung beim Rücktrittsrecht vorhanden ist.

Kollege Kaufmann hat die Provisionen angesprochen. Er hat darauf verwiesen, daß es bereits eine Verordnung des Herrn Wirtschaftsministers gibt, die nun zur Begutachtung bei Frau Bundesministerin Krammer liegt. Er meinte, wir sollten in Österreich die Kirche im Dorf lassen. – Ich darf ihm entgegnen, wir sollten die Kirche in Europa lassen und sollten auch in Österreich die in Europa üblichen Provisionen anwenden. Da gibt es bis jetzt noch immer eklatante Unterschiede. Die drei Monatsmieten brutto sind bis jetzt üblich, vielleicht nicht zu 100 Prozent, aber zum größten Teil. Ich rede auch im voraus den Tag herbei, an dem auch in Österreich in Europa übliche Vermittlungsprovisionen eingeführt werden.

Zum Beispiel war es in Wien bisher ohneweiters möglich, wenn eine Bruttomiete 9 000 S betragen hat, daß bei Ausschöpfung des Rahmens die Provision 27 000 S ausgemacht hat. Im Vergleich dazu ist der Rahmen in anderen Landeshauptstädten, in Helsinki 8 000 S, in Berlin 13 000 S oder etwa in Zürich 6 000 S, weiter unten. (Vizepräsident Dr. Schambeck übernimmt den Vorsitz.)

Wenn Sie, lieber Kollege Kaufmann, den "Konsument" vom Mai 1995 anschauen, der aktuell ist, dann werden Sie auf bisher nicht sehr konsumentenfreundliche Praktiken draufkommen. Das wird Ihnen sicherlich auch Kollege Langer bestätigen können, der in dieser Branche seit Jahren erfahren tätig ist und auch mit der einen oder anderen Frage in seiner täglichen Praxis konfrontiert wurde. Ich möchte gar nicht die Konflikte aufzählen, die er mit der Mietervereinigung Österreichs in den verschiedensten Bezirken Wiens gehabt hat, die sicherlich nicht mit Ablösen zu tun haben. Aber bei Zinsabrechnungen und Gebührenabrechnungen kann auch das eine oder das andere – unbewußt – Angestellten passieren. Aber ich kann Sie alle beruhigen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Durch das neue Maklergesetz, durch die Verbesserung des Konsumentenschutzes und durch die von Kollegen Dr. Kaufmann angekündigte Verordnung des Herrn Bundesministers Ditz wird es all das, was wir bisher an Negativem erleben mußten, in der Zukunft nicht mehr geben.

Daher können wir Sozialdemokraten dem vorliegenden Maklergesetz mit ruhigem Gewissen die Zustimmung geben, weil es das Rechtsverhältnis zwischen Kunden, Konsumenten und den Maklern klärt und somit zweifelsohne mehr Rechtsicherheit für die Konsumenten besteht. Das Gesetz legt die Rechte und Pflichten fest, bringt mehr Transparenz und einen besseren Konsumentenschutz. Es ist somit eine wesentliche Verbesserung der gegenwärtigen Situation zu erwarten. (Beifall bei der SPÖ.)

15.13

Vizepräsident Dr. Drs h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Dieter Langer. Ich erteile es ihm.

15.13

Bundesrat Mag. Dieter Langer (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Über Inhalt und Beweggründe, Intentionen des Maklergesetzes ist hier schon ausführlich gesprochen worden. Ich kann mich darauf beschränken, zuerst dem Justizministerium meinen Dank auszusprechen, daß diese Materie so lange und ausführlich beraten worden ist. Ich glaube auch – darin bin ich wohl ausnahmsweise mit meinen Vorrednern einer Meinung –, daß es aus Gründen des Konsumentenschutzes, der Rechtsübersichtlichkeit und der Rechtssicherheit notwendig war, dieses Maklergesetz in die Tat umzusetzen.


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