Bundesrat Stenographisches Protokoll 613. Sitzung / Seite 98

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Zur Frage 5: Wie im Fall der Straßenbauprojekte der Stadt Wien werden auch die Projekte der anderen Länder ebenfalls aus den Mitteln des ordentlichen Budgets finanziert beziehungsweise sollen – was die Maßnahmen zum Lückenschluß im hochrangigen Netz anlangt, das habe ich schon erwähnt – aus den zu erwartenden Mauteinnahmen finanziert werden.

Zur Frage 6: Die Vignettenpflicht besteht auf dem gesamten Autobahnen- und Schnellstraßennetz mit Ausnahme der bestehenden Mautstrecken. Im grenznahen Bereich muß gemäß dem Bundesstraßenfinanzierungsgesetz für nach Österreich einreisende Ausländer auf die Vignettenpflicht ausreichend hingewiesen werden. Bei der Handhabung des Bundestraßenfinanzierungsgesetzes, insbesondere bei der Vignettenkontrolle, ist daher sinnvollerweise davon auszugehen, daß bei allen Autobahnen und Schnellstraßen im grenznahen Bereich – so auch in Kufstein – erst nach Kundmachung und entsprechenden Abfahrtsmöglichkeiten ins sekundäre Straßennetz eine Vignette am Kraftfahrzeug angebracht sein muß.

Ich weise im übrigen darauf hin, daß der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten an das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz – also das Mautgesetz – gebunden und gar nicht ermächtigt ist, streckenbezogene Ausnahmen von der Vignettenpflicht vorzusehen.

Zur Frage 7: Die Bestellung einer universitären Einrichtung auf der WED-Platte erfolgt vom Wissenschaftsministerium. Die weitere Antwort ergibt sich aus der Anfragebeantwortung, welche der Wissenschaftsminister unter seinem Punkt 13 darlegt.

Zur Frage 8: Für die Errichtung des dreigeschoßigen Erweiterungsbauwerkes sind Kosten in der Höhe von 160 Millionen Schilling veranschlagt. Das betrifft den Tageslichtspeicher. Der Bau soll 1997 begonnen und Ende 1999 fertiggestellt werden. Für die Sanierung des Altgebäudes stehen zurzeit 70 Millionen Schilling zur Verfügung, die bis 1999 umgesetzt werden sollen.

Zur Frage 9: Für die Bauinvestitionen der Schulen ist eine budgetäre Vorsorge in meinem Ressort nicht erforderlich, weil sie – mit zwei Ausnahmen, bei denen die Finanzierung über das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten erfolgen soll – über die Bundesimmobiliengesellschaft abgewickelt wird. Die Refinanzierung erfolgt nach Fertigstellung über Mietzahlungen der Unterrichtsverwaltung.

Zur Frage 10: Es kann grundsätzlich ausgeschlossen werden, daß die Investitionen in Wiener Bundesgebäuden auf Kosten anderer Projekte erfolgen werden, weil bereits alle Projekte in der Finanzplanung enthalten sind.

Zur Frage 11: Die im 30-Milliarden-Paket enthaltenen Bundes-Straßenprojekte werden aus den Mitteln des ordentlichen Budgets finanziert beziehungsweise sollen, was die Maßnahmen zum Lückenschluß im hochrangigen Netz anlangt, aus den zu erwartenden Mauteinnahmen finanziert werden.

Die Finanzierung der Schulbauvorhaben in Wien erfolgt durch die BIG mit folgenden zwei Ausnahmen: Die AHS 23, Draschestraße, wird im Rahmen der Schulbauansätze des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, und zwar über eine Genossenschaft und mit Mietvertrag errichtet. Für die AHS 22 Aspern-Süd kann über die Finanzierung konkret erst entschieden werden, bis ein Grundstück gefunden worden ist. Voraussichtlich erfolgt die Finanzierung in Form eines Mietmodelles.

Der vorgesehene Neubau der Albertina wird im Rahmen der in der ersten und zweiten Museumsmilliarde dotierten Mittel bedeckt. Die Sanierung der Albertina erfolgt über mehrere Jahre aus dem laufenden Budget.

Zur Frage 12: Wie dem Wortlaut des Übereinkommens klar zu entnehmen ist, wird der Bund im Falle einer europäischen Entscheidung für eine Ansiedlung der Forschungseinrichtung EUROCRYST in Österreich mögliche Synergieeffekte in Wien in die Standortüberlegungen für die Forschungseinrichtung miteinbeziehen. Über den Umfang finanzieller Beiträge des Bundes zu einer Forschungseinrichtung EUROCRYST oder einen Finanzierungsschlüssel zwischen Bund, Land Wien und Dritten werden im 30-Milliarden-Paket keine Festlegungen getroffen.


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