Bundesrat Stenographisches Protokoll 613. Sitzung / Seite 97

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zivilrechtlichen Eigentumstitel dem Bund oder einer von diesem benannten Rechtsperson kostenlos bereitzustellen.

Ein exakter Zeit- und Kostenrahmen für diese Bauvorhaben können derzeit allein schon deshalb nicht abgegeben werden, weil nicht festgelegt ist, welche Universitätseinrichtungen mit welchem Raumprogramm und Raumumfang in der Donau-City angesiedelt werden. Die Entscheidung darüber ist aufgrund der objektiv tatsächlich vorhandenen Bedarfssituation der Universitäten und Hochschulen in Wien zu entscheiden.

Zu den Fragen 14 und 15: Das Ergebnis der Vereinbarung findet sich im Vertrag wieder, wobei die Vorhaben A 4, A 22, A 23, B 13, B 3 und B 301 vordringliche Priorität haben und die Vorhaben B 229, B 224 und B 225 in Abhängigkeit von den Planungsergebnissen realisiert werden sollen. Ich weise auf die diesbezügliche Zuständigkeit auch des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten hin.

Soweit, meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Anfragebeantwortung in Vertretung des Herrn Bundesministers. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.24

Vizepräsident Dr. Drs h. c. Herbert Schambeck: Ich erteile nunmehr Herrn Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Johannes Ditz zur weiteren Beantwortung der dringlichen Anfrage das Wort. – Bitte, Herr Bundesminister.

16.24

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Johannes Ditz: Verehrter Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Erlauben Sie mir, im Anschluß an die Ausführungen des Herrn Kollegen Schlögl generell festzuhalten, daß dieser Vertrag zwischen dem Bundeskanzleramt, dem Bundeskanzler und der Gemeinde Wien, das heißt, dem Bürgermeister, geschlossen wurde. Für das Wirtschaftsministerium war entscheidend, zu überprüfen und festzustellen, ob die darin enthaltenen Maßnahmen auch in unseren Bauprogrammen enthalten sind, ob die Finanzierungen plausibel sind und in unseren Programmen auch finanziert werden können.

In diesem Zusammenhang darf ich zur Beantwortung der einzelnen Fragen kommen.

Zur Frage 1: Die Auswahl der im 30-Milliarden-Übereinkommen enthaltenen Maßnahmen hat sich nach den Vorschlägen der Stadt Wien gerichtet. Eine Einflußnahme des Wirtschaftsressorts erfolgte dabei nicht.

Zur Frage 2: Die Projekte A 23 Praterbrücke, B 3 Donaufelderstraße; Grundfreimachung, A 22 definitive Decke und B 13 Hochstraße – Willergasse sind bereits im Bauprogramm 1996 enthalten. Die beiden Deckenherstellungen auf der A 4 werden voraussichtlich in den nächsten zwei Jahren in Angriff genommen.

Das UVP-Verfahren für die B 301 Südrandstraße wurde erst vor kurzem eingeleitet, sodaß noch keine Aussagen zum Zeitrahmen der Realisierung möglich sind. Je schneller es erledigt werden kann, desto schneller kann begonnen werden. Die Finanzierung ist im Zuge von Mauteinnahmen sichergestellt.

Die weiteren Bauvorhaben werden – wie im Übereinkommen festgelegt wurde – nach Vorliegen der Planungsgrundlagen, der notwendigen Genehmigungen und der Finanzierungskonzepte zu realisieren sein.

Zur Frage 3: Die Prioritätenreihung von Projekten wird im Bereich der Bundesstraßenverwaltung grundsätzlich von seiten der Länder vorgenommen und bei den jährlichen Bauprogrammbesprechungen dem Wirtschaftsministerium vorgestellt. Eine Einflußnahme des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten erfolgt dabei im allgemeinen nicht.

Zur Frage 4: Für den Bundesstraßenbereich liegt die Kompetenz allein beim Wirtschaftsminister, sodaß eine Einigung mit dem Verkehrsminister für diese Belange nicht erforderlich ist. Das 30-Milliarden-Übereinkommen wurde inhaltlich mit der Stadt Wien akkordiert.


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