Bundesrat Stenographisches Protokoll 613. Sitzung / Seite 118

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Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Außenpolitische Ausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Mai 1996 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Johann Payer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung .

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

7. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 7. Mai 1996 betreffend ein Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits samt Anhängen, Protokollen und Erklärungen (77/NR sowie 5171/BR der Beilagen)

Präsident Johann Payer: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung: ein Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits samt Anhängen, Protokollen und Erklärungen.

Die Berichterstattung hat ebenfalls Herr Bundesrat Gottfried Jaud übernommen. Ich bitte um den Bericht, Herr Bundesrat.

Berichterstatter Gottfried Jaud : Sehr geehrter Herr Präsident! Ich bringe den Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den von Ihnen verlesenen Tagesordnungspunkt.

Entsprechend den Leitlinien, die bereits vom Europäischen Rat in Lissabon (Juni 1992), Korfu (Juni 1994) und Essen (Dezember 1994) festgelegt worden sind, ist die Europäische Union entschlossen, ein dauerhaftes Schema für die Beziehungen zu den mediterranen Drittstaaten im Zeichen der Partnerschaft festzulegen. Diese Kooperationspolitik im Süden ist das Gegenstück zur Politik der Öffnung nach Osten.

Ziel der Mittelmeerpolitik der Europäischen Union ist es, die Mittelmeerländer in ihren Bemühungen um eine schrittweise Entwicklung der Region zu einer Zone des Friedens, der Stabilität, des Wohlstandes und der Zusammenarbeit zu unterstützen und zu diesem Zweck eine euro-mediterrane Partnerschaft zu schaffen. Diese umfaßt folgende Bereiche:

politische und Sicherheitsaspekte,

wirtschaftliche und finanzielle Aspekte,

soziale und menschliche Aspekte.

Ziel des gegenständlichen Abkommens ist es, einen Rahmen für den politischen Dialog zu schaffen, die Ausweitung von Handel und Investition zu fördern, die Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem, sozialem, kulturellem und finanziellem Gebiet zu vertiefen und die regionale Inte


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