Bundesrat Stenographisches Protokoll 614. Sitzung / Seite 11

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Bundesrat Engelbert Schaufler: Frau Bundesministerin! Wie wird sich die in diesem Zusammenhang zu schaffende Strukturkommission zusammensetzen, mit welchen Aufgaben wird diese betraut werden, und werden auch die Privatspitäler einbezogen sein?

Präsident Johann Payer: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Es wird beim Bund eine Strukturkommission geben, und es wird in den Ländern Strukturkommissionen geben. In der Strukturkommission des Bundes wird der Bund die Mehrheit haben, in der Strukturkommission der Länder werden die Länder die Mehrheit haben und der Bund jedenfalls vertreten sein, so wie die Länder auch in der Strukturkommission des Bundes vertreten sein werden.

Die Privatspitäler sind in die Strukturkommissionen nicht einbezogen. Was die Behandlung und die Abgeltung der Privatspitäler anlangt, ist das dann Sache der jeweiligen Länder, weil mit Hilfe des Übereinkommens diese Frage insofern gelöst worden ist, daß man gesagt hat, im Wege dieser neuen Ländertöpfe können die Ländern nun selbst entscheiden, wie sie mit den finanziellen Mitteln umgehen.

Präsident Johann Payer: Wird eine zweite Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Engelbert Schaufler: Frau Bundesministerin! Länder und Gemeinden haben im Zusammenhang mit der Vereinbarung verlangt, daß Zug um Zug mit der Neuregelung der Krankenanstaltenfinanzierung ein allgemeiner Konsultationsmechanismus eingerichtet wird. Die Bundesminister Dr. Klima und Dr. Ditz haben zugesagt, sich dafür zu verwenden. Sind die Vorstellungen über einen solchen Konsultationsmechanismus bereits konkretisiert worden?

Präsident Johann Payer: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Meines Wissens sind die Gespräche über den Konsultationsmechanismus noch nicht abgeschlossen. Es ist mir aber selbstverständlich bekannt, daß dieser Konsultationsmechanismus eingerichtet werden soll. Er soll sich aber nicht nur auf die Gesundheitsagenden beziehen, sondern grundsätzlich dazu führen, daß nicht im Wege von Gesetzen, die der Nationalrat und der Bundesrat beschließen, Belastungen auf die Länder und Gemeinden zukommen, die für die Länder und Gemeinden aus deren Sicht eine zu große Belastung darstellen.

Präsident Johann Payer: Wir gelangen nunmehr zur 2. Anfrage, 610/M, an die Frau Bundesministerin. Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Katharina Pfeffer (SPÖ, Burgenland), um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrätin Katharina Pfeffer: Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

610/M-BR/96

Welche Vorkehrungen haben Sie im Hinblick auf eine österreichweite Erfassung der im Zusammenhang mit der Rinderseuche BSE thematisierten Problematik der Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung getroffen?

Präsident Johann Payer: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Bundesrätin! Anfang April habe ich eine auf das Epidemiegesetz gestützte Verordnung erlassen. Aufgrund dieser Verordnung werden Todesfälle von subakuter spongiformer Enzephalopathie künftighin meldepflichtig sein. Mittels dieses Erlasses wurden Ärztinnen, Ärzte und die Spitäler von dieser Maßnahme informiert.


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