Bundesrat Stenographisches Protokoll 614. Sitzung / Seite 25

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Bundesrat Gottfried Jaud: Frau Bundesministerin! Wirkt sich die Budgetkonsolidierung im Bereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Konsumentenschutz auf Ihre Präventionsprogramme aus?

Präsident Johann Payer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Es wirkt sich insoferne aus, als ich manchmal – eigentlich ziemlich oft, muß ich sagen – nicht in der Lage bin, gewisse Vorhaben, die an mich herangetragen werden wie Ersuchen um Subventionen oder irgendwelche Vorhaben, die in einem Dorf, in einer Stadt oder in einer Region geplant sind, positiv zu beantworten.

Das ist leider so. Es wäre ja gelogen, Herr Bundesrat, wenn ich, da wir ja auf der einen Seite ein Sparprogramm haben, sagen würde, ich könnte auf der anderen Seite alles erfüllen. Das wäre unehrlich. Wir spüren alle das Sparpaket, wir stehen aber dazu.

Eines muß ich aber auch festhalten: Es gibt zwar im Bereich der Aids-Aufklärung und der Drogenprävention auch Kürzungen, trotzdem versuchen wir – da das wirklich eine Geißel ist –, dafür viele Mittel zur Verfügung stellen zu können, damit wir diesem Problem begegnen können.

Präsident Johann Payer: Wir gelangen zur 15. Anfrage, 615/M. Ich ersuche Herrn Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich) um die Verlesung seiner Anfrage.

Bundesrat Johann Kraml: Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

615/M-BR/96

Welche Maßnahmen werden gesetzt, um die politische Einigung über die Reform des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung in die Tat umzusetzen?

Präsident Johann Payer: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Herr Präsident! Herr Bundesrat! Am 29. März 1996 wurde zwischen dem Bund und den Ländern eine grundsätzliche Einigung über die Reform des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung ab 1. Jänner 1997 erzielt. Zur Umsetzung dieser Reform wurden in kurzen Abständen tagende kleinere Arbeitsgruppen eingesetzt. Teilnehmer sind Vertreter des Bundes, Vertreter mehrerer Länder – mittlerweile fast schon aller Länder –, der Städte und des Gemeindebundes und der Sozialversicherungsträger. Dann wurden Unterarbeitsgruppen zu in den anderen Arbeitsgruppen aufgetauchten Fragen eingesetzt.

Am 22. Mai hat eine Besprechung stattgefunden, an der alle beamteten Landesgesundheits-, Landeskranken- und Landesfinanzreferenten teilgenommen haben. In dieser Besprechung wurden viele vom Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz zur Verfügung gestellte Verhandlungsgrundlagen, berechnet und ausgearbeitet, diskutiert. Weiters wurde ein noch nicht akkordierter Entwurf einer Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG sowie ein Zeitplan für die Umsetzung der Reform vorgelegt. Gleichzeitig finden laufend Verhandlungen mit den Ländern über den Entwurf des Krankenanstaltenplanes statt, mit dem Ziel, bis Ende 1996 mit allen Ländern Einvernehmen zu erzielen, um den Österreichischen Krankenanstaltenplan, einschließlich Großgeräteplan, mit 1. Jänner 1997 verbindlich festzuhalten.

Auch mit den politischen Landesgesundheits-, Landeskrankenanstalten- und Landesfinanzreferenten finden Informationsgespräche und Diskussionen über die Umsetzung der Reform statt.

Wir hoffen, daß wir damit zu Rande kommen und daß alles zeitgemäß über die Bühne geht.

Präsident Johann Payer: Wünschen Sie eine Zusatzfrage, Herr Bundesrat? – Danke.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite