Bundesrat Stenographisches Protokoll 614. Sitzung / Seite 28

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Behandlung der Tagesordnung

Präsident Johann Payer: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Punkte 6 bis 16, 18 bis 21 sowie 22 bis 25 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Dies ist nicht der Fall. Wir werden daher in diesem Sinne vorgehen.

1. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 14. Juni 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) geändert wird (113 und 170/NR sowie 5176/BR der Beilagen)

Präsident Johann Payer: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch übernommen.

Herr Bundesrat, ich bitte Sie um den Bericht.

Berichterstatter Dr. Reinhard Eugen Bösch: Herr Präsident! Frau Ministerin! Mit der durch das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum als auch durch den EU-Beitritt abgeschlossenen Integration Österreichs in die Europäische Gemeinschaften ist eine vollständige Anpassung des MTD-Gesetzes an die neue Rechtslage unabdingbar geworden.

Insbesondere wird durch die Verankerung folgender Richtlinien der EWG dem Grundsatz der Freizügigkeit der Arbeitnehmer(innen) im Gesetz Rechnung getragen:

Richtlinie 89/48/EWG vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen, CELEX-Nr. 389L0048, und

Richtlinie 92/51/EWG vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG, CELEX-Nr. 392L0051.

Weitere Schwerpunkte des Beschlusses sind die gesetzliche Verankerung der Studentenvertretung sowie die Neufassung der Nostrifikationsbestimmungen.

Da aufgrund der fehlenden EWR- und EU-Bestimmungen ein rascher Beschluß zum MTD-Gesetz dringend erforderlich ist, konnten im wesentlichen die Einführung einer MTD-Liste, die Frage der verpflichtenden Fortbildung, Änderungen im Berufsbild und die Ausdehnung der Freiberuflichkeit auf sämtliche gehobene medizinisch-technische Dienste nicht mehr berücksichtigt werden. Die Akkordierung dieser strittigen Punkte erfordert ausführliche Gespräche mit allen Betroffenen.

Der Gesundheitsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 24. Juni 1996 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Johann Payer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Karl Wilfing. Ich erteile dieses.

10.04

Bundesrat Mag. Karl Wilfing (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hoher Bundesrat! Die Anwesenheit der Gesundheitsministerin möchte ich dazu nützen, um ganz


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