Bundesrat Stenographisches Protokoll 614. Sitzung / Seite 27

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für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer mit der Vertretung des Bundeskanzlers.

Hievon beehre ich mich, mit dem Ersuchen um gefällige Kenntnisnahme Mitteilung zu machen."

Präsident Johann Payer: Ich danke der Frau Schriftführerin für die Verlesung dieser Schreiben. Diese Schreiben dienen zur Kenntnis.

Ich gebe weiters bekannt, daß der Bundeskanzler und der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten gemäß Artikel 23c Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz Mitteilung über die Nominierung von Mitgliedern und eines Stellvertretenden Mitgliedes des Ausschusses der Regionen gemacht haben.

Diese Mitteilung habe ich gemäß Artikel 23c Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz dem EU-Ausschuß zugewiesen.

Den Selbständigen Antrag der Bundesräte Jürgen Weiss und Kollegen betreffend Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes sowie des Finanz-Verfassungsgesetzes (93/A der Beilagen) habe ich dem Vorschlag der Antragsteller entsprechend dem Ausschuß für Verfassung und Förderalismus zugewiesen.

Die eingelangten Berichte des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten betreffend Südtirol (III-150 der Beilagen) und Dreijahresprogramm der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit 1996 bis 1998 (III-151 der Beilagen) habe ich dem Außenpolitischen Ausschuß zur Vorberatung zugewiesen.

Eingelangt sind ferner Berichte (6724 bis 8408-EU) über Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union gemäß Artikel 23e Bundes-Verfassungsgesetz. Auch diese Berichte habe ich dem EU-Ausschuß zugewiesen.

In Anbetracht des Umfanges habe ich gemäß § 18 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates nach Rücksprache mit den Vizepräsidenten angeordnet, daß eine Vervielfältigung und Verteilung zu unterbleiben hat, alle Vorlagen jedoch in der Parlamentsdirektion zur Einsichtnahme aufliegen.

Eingelangt sind jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Ich habe diese Beschlüsse den in Betracht kommenden Ausschüssen zur Vorberatung zugewiesen. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen darüber sowie über den bereits früher eingelangten und zugewiesenen Bericht des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die soziale Lage 1994 abgeschlossen und schriftliche Ausschußberichte erstattet.

Abstandnahme von der 24stündigen Aufliegefrist

Präsident Johann Payer: Im Hinblick darauf sowie mit Rücksicht auf einen mir zugekommenen Vorschlag, von der 24stündigen Aufliegefrist der Ausschußberichte Abstand zu nehmen, habe ich alle diese Vorlagen sowie die Wahl der beiden Vizepräsidenten des Bundesrates sowie von zwei Schriftführern und drei Ordnern für das 2. Halbjahr 1996 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit der Abstandnahme von der 24stündigen Aufliegefrist der Ausschußberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall.


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