Bundesrat Stenographisches Protokoll 614. Sitzung / Seite 45

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selbst in dem Ausschuß und habe die Frage gestellt: Ist die Haftungsfrage geklärt? Beziehungsweise was ist, wenn zum Beispiel bei rumänischen Schiffen, die an den Stränden der Donau in Österreich liegen, Schäden durch Autowracks auftreten, was durch Zeitungsmeldungen bestätigt wurde? Können der Republik oder auch den Ländern dadurch Mehrkosten oder zusätzliche Kosten entstehen?

Das Ministerium hat diese Frage insoweit beantwortet, als nur darauf hingewiesen worden ist, daß die Haftungsfrage in diesem Abkommen nicht berücksichtigt worden ist. – Und wenn die Haftungsfrage nicht berücksichtigt worden ist – sie ist also nicht behandelt worden –, so kann hier von meinem Vorredner nicht behauptet werden – es sei denn, er war nicht anwesend, oder er hat nicht aufgepaßt –, daß die Freiheitlichen eine Rosinen-Politik betreiben.

Die Freiheitlichen lehnen aufgrund dessen, daß die Haftungsfrage beziehungsweise die finanziellen Auswirkungen nicht geklärt sind, dieses Übereinkommen ab.

Uns deswegen eine Rosinen-Politik vorzuwerfen, das, meine Damen und Herren, ist eindeutig eine schlechte Politik der ÖVP, die zwar in letzter Zeit immer mehr hier in diesem Raum zutage kommt, aber ich lehne sie ab. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.20

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Meldet sich noch jemand zu Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist auch nicht gegeben.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Ich ersuche ferner jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz, den gegenständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, gegen den Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

4. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 23. Mai 1996 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (46/NR sowie 5179/BR der Beilagen)

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung: Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Karl Wöllert übernommen. Ich ersuche ihn höflich um die Berichterstattung.


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