Bundesrat Stenographisches Protokoll 615. Sitzung / Seite 8

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Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr

Präsident Josef Pfeifer: Geschätzte Damen und Herren! Herr Bundesminister! Ich eröffne die 615. Sitzung des Bundesrates.

Das Amtliche Protokoll der 614. Sitzung des Bundesrates vom 25. Juni 1996 ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Entschuldigt haben sich die Mitglieder des Bundesrates Erich Farthofer, Dr. Kurt Kaufmann, Erhard Meier, Mag. Karl Wilfing, Dr. Milan Linzer und Dr. Peter Harring.

Mandatsverzichte und Angelobungen

Präsident Josef Pfeifer: Eingelangt sind Schreiben des Präsidenten des Burgenländischen Landtages und der Ersten Präsidentin des Oberösterreichischen Landtages betreffend Mandatsveränderungen im Bundesrat.

Ich ersuche die Frau Schriftführerin um Verlesung dieser Schreiben.

Schriftführerin Helga Markowitsch:

"An den Präsidenten des Bundesrates

Der Burgenländische Landtag hat in seiner 1. Sitzung der XVII. Gesetzgebungsperiode am 27. Juni 1996 gemäß Artikel 35 B-VG als Vertreter des Landes im Bundesrat gewählt:

Mitglied: Payer Johann, geb. 11. Jänner 1947, Hauptschuldirektor, 7343 Neutal, Hauptstraße 28, SPÖ

Ersatzmitglied: Hahn Georg, geb. 11. Oktober 1945, Angestellter, 7311 Neckenmarkt, Königsgasse 17, SPÖ

Mitglied: Dr. Linzer Milan, geb. 8. November 1937, Notar, 7400 Oberwart, Anton Brucknergasse 25, ÖVP

Ersatzmitglied: Oswald Heribert, geb. 22. September 1947, Sonderschullehrer, 7471 Rechnitz, Alois Hofergasse 17, ÖVP

Mitglied: Schmid Ernst, geb. 24. August 1949, Postvorstand, 7063 Oggau, Seegasse 118, SPÖ

Ersatzmitglied: Ficker Elisabeth, geb. 28. Juli 1941, Landesbeamtin, 7000 Eisenstadt, Bründlfeldweg 59, SPÖ

Herr Bundesrat Payer Johann hat als erster Vertreter zu gelten.

Mit freundlichen Grüßen

DDr. Erwin Schranz"

"Die Erste Präsidentin des Oberösterreichischen Landtages Angela Orthner

Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Oberösterreichische Landtag hat in seiner Sitzung am 4. Juli 1996 gemäß Artikel 35 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 und Artikel 29 des Oberösterreichischen Landes-Verfassungsgesetzes 1991 eine Nachwahl durchgeführt.

Es wurden gewählt:

 


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