Bundesrat Stenographisches Protokoll 615. Sitzung / Seite 48

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich danke. Hier ist Stimmeneinhelligkeit gegeben.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 28. Juni 1996 betreffend ein Bundesgesetz über die Strukturbereinigung in der Binnenschiffahrt.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 28. Juni 1996 betreffend ein Bundesgesetz zur Erfüllung internationaler Seeschiffahrtsübereinkommen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

5. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 28. Juni 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird (209/NR sowie 5205/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Mag. Langer übernommen. Ich darf ihn um den Bericht bitten.

Da Herr Bundesrat Mag. Langer nicht anwesend ist, bitte ich den Vorsitzenden des Wissenschaftsausschusses, den Bericht zu bringen. – Ich würde die FPÖ sehr herzlich darum bitten, dafür zu sorgen, daß entweder der Vorsitzende des Ausschusses oder Herr Bundesrat Mag. Langer den Bericht bringt. – Herr Bundesrat Dr. Kapral, bitte.

Berichterstatter Dr. Peter Kapral: Die Abgeordneten Dr. Johann Stippel, Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch und Genossen haben dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 GOG einen Selbständigen Antrag vorgelegt, der eine Novelle zum Studienförderungsgesetz 1992 zum Gegenstand hat.

In der Begründung des Antrages führten die Antragsteller insbesondere aus:

"Nach Befassung des Fachhochschulrates und der Österreichischen Fachhochschul-Konferenz ist aufgrund der Eigenheiten der Studienbedingungen in Fachhochschul-Studiengängen eine Änderung des § 22a vorgesehen, welche an die Stelle des vorgeschriebenen generellen Notendurchschnittes eine erhöhte Zahl von nachzuweisenden Prüfungen setzt und darüber hinaus auch das allgemein vorgeschriebene Berufspraktikum der Fachhochschul-Studiengänge in die Berücksichtigung des Studiennachweises mit einbezieht.

Entsprechend wurden auch die erforderlichen Regelungen über das Erlöschen des Anspruches auf Studienbeihilfe von Studierenden an Fachhochschul-Studiengängen eingefügt (§ 50 Abs. 5 StudFG). Damit ist die Auszahlung der Studienbeihilfe einzustellen, wenn festgestellt wird, daß ein Studierender entweder ein Berufspraktikum nicht erfolgreich abgeschlossen hat oder das Ausbildungsziel nicht erreichen wird.


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