Bundesrat Stenographisches Protokoll 615. Sitzung / Seite 49

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Um aufgrund der knappen Frist bis zum Inkrafttreten des geänderten Gesetzes den derzeit bereits im Studium befindlichen Studierenden an Fachhochschul-Studiengängen zu ermöglichen, ihren Studienerfolg auch noch nach den bisher geltenden Bestimmungen nachzuweisen, ist eine Übergangsbestimmung eingefügt, die für das Studienjahr 1996/97 einen Nachweis des Studienerfolges auch nach den Bestimmungen des § 22a in der bisher geltenden Fassung zuläßt."

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Juli 1996 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Himmer. Ich bitte ihn, das Wort zu nehmen.

12.03

Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte die Debatte über das Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird, zum Anlaß nehmen, darauf hinzuweisen, daß wir eine durchaus erfreuliche Entwicklung im Fachhochschulbereich zu verzeichnen haben. Es hat bis zum November 1995 bereits 20 anerkannte Studiengänge gegeben, und es ist festzustellen, daß die Akzeptanz dieser Studiengänge sowohl bei den Bildungswilligen als auch bei der Wirtschaft kontinuierlich anhält.

Es ist bemerkenswert, daß das Verhältnis der den technischen Berufsfeldern zuzuordnenden Studiengänge zu den anderen etwa 15 : 5 beträgt. Das entspricht offensichtlich dem Bedarf, das Wissen über neue Technologien schneller in den Wirtschaftsprozeß zu bringen.

An dieser Stelle möchte ich noch anmerken, Herr Bundesminister, daß ich mir erlaube, einen anderen Standpunkt zu haben als den, den Sie hier vertreten haben: Ich meine, daß ein für das Hohe Haus nicht vorhandenes Technologiekonzept von sekundärer Bedeutung ist. Ich glaube, daß, wenn ein Technologiekonzept den Ministerrat noch nicht passiert hat ... (Bundesminister Dr. Scholten: Das muß das Wirtschaftsministerium zulassen!) Ja! Aber ich anerkenne, daß es erfreulich ist, wenn die geistige Vorleistung vorhanden ist. Aber wenn das Konzept den Ministerrat noch nicht passiert hat und vom Hohen Haus noch nicht behandelt worden ist, dann kann es natürlich auch nicht zu dessen politischer Umsetzung kommen, und somit liegt es politisch nicht vor. (Bundesminister Dr. Scholten: Doch!)

Trotzdem glaube ich, daß wir im Fachhochschulbereich, was die technischen Berufsfelder anlangt, eine sehr positive Entwicklung haben. Man muß aber auch die notwendigen politischen Entscheidungen hinsichtlich weiterer Berufsfelder treffen.

Gerade in den letzten Wochen haben wir sehr oft die Problematik der Arbeitsplätze und die Ansätze, wie wir die Zukunft bewältigen können, diskutiert. Immer wieder wurde vorgebracht, daß bei der Bildung anzusetzen ist. Daher möchte ich darauf hinweisen, daß die Erfahrung mit den Fachhochschulen gezeigt hat, daß eine praxisrelevante Ausbildung, die dem neuesten Stand der Technik entspricht und den neuesten Wissensstand aus unterschiedlichen Gebieten schneller in den Wirtschaftsprozeß bringt, von denen, die eine solche Ausbildung machen wollen, sehr stark angenommen wird.

Ich möchte an dieser Stelle aber auch sagen, daß die Landesregierungen gefordert sind. Wenn man den Fachhochschulbericht liest, so stellt man fest, daß der Fachhochschulrat beklagt, daß Initiativen der Landesregierungen, im Fachhochschulbereich insgesamt konzeptiv vorzugehen, vom Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Erfolg haben. Das heißt, daß einzelne Bundesländer gegenüber dem Fachhochschulrat noch nicht jene Kooperationsbereitschaft haben, die der Sache dienlich wäre.

Betreffend die Änderung des Studienförderungsgesetzes selbst ist festzuhalten, daß § 22a des Studienförderungsgesetzes eine Regelung für den Studienerfolg in den Fachhochschul-Studien


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