Bundesrat Stenographisches Protokoll 615. Sitzung / Seite 51

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ursprünglichen Lösung hätte man nicht sogenannte Bummelstudenten bestraft, sondern die ohnehin kleine Gruppe von Menschen, die nach längerer Berufstätigkeit ein Studium beginnt.

Mit der heutigen Novellierung wird der Forderung nach lebenslangem, permanentem Lernen besser entsprochen, und dies ist neben dem Sparwillen auch ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung.

Erlauben Sie mir noch eine kurze Anmerkung zu den Kosten. Die durch die schrittweise Absenkung der Altersgrenze auf 30 Jahre bewirkten Einsparungen in der Studienförderung werden mit einer Verzögerung von zwei Jahren voll wirksam. Der gesamte Einsparungseffekt von bis zu 40 Millionen Schilling ist dadurch aber nicht betroffen, er tritt allerdings nicht bereits nach vier, sondern erst nach etwa sechs Jahren zur Gänze ein.

Abschließend möchte ich namens der sozialdemokratischen Fraktion feststellen, daß wir gegen die vorliegende Gesetzesnovelle keinen Einspruch erheben werden. Wir sehen in dieser Vorlage eine sehr vernünftige Sachlösung. Ein Hart-Bleiben um jeden Preis, das hie und da gefordert wurde, hätte einen nicht wiedergutzumachenden Schaden für das gesamte Bildungssystem bedeutet. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.14

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Dr. Kapral. – Bitte.

12.14

Bundesrat Dr. Peter Kapral (Freiheitliche, Wien): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Der vorliegende Gesetzesbeschluß zur Novellierung des Studienförderungsgesetzes ist für mich ein typisches Beispiel dafür, wie weit wir in diesem Land noch von einer fairen, ordnungsgemäßen Behandlung der Opposition entfernt sind.

Ich darf mich in diesem Zusammenhang an die Worte erinnern, die der seinerzeitige sozialdemokratische – damals noch sozialistische – Klubobmann Sepp Wille anläßlich einer Buchpräsentation gestern gefunden hat, und anmerken, daß wir in beiden Häusern mehr vom Geist eines Sepp Wille brauchen würden, um wieder zu einer einigermaßen vernünftigen Art der Zusammenarbeit in der gegenseitigen Konfrontation zu kommen. Die Opposition soll ja kritisieren, das ist ihre primäre Aufgabe, auch wenn das heute schon von einigen Herren der Regierungsparteien als Mangel dargestellt wurde. Aber sie soll – frei nach der Redewendung – "Salz in den Wunden" der Regierung sein, um diese anzustacheln, es möglicherweise besser zu machen.

Die Änderung der Geschäftsordnung im Nationalrat ist nicht Gegenstand unserer Beratungen. Aber ob es wirklich von echtem Demokratieverständnis zeugt, wenn man Oppositionsrechte weitgehend beschneidet, noch dazu zu einem Zeitpunkt, zu dem die Regierungsparteien gerade noch über die Zweidrittelmehrheit verfügen, sei dahingestellt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es war mir wirklich ein Anliegen, nochmals darauf hinzuweisen. Wie Sie wissen, beschäftigt mich die Stellung der Opposition sehr nachhaltig, und ich hatte schon mehrmals Gelegenheit, hier darauf hinzuweisen, daß ich mir ein bißchen mehr Anlehnung zum Beispiel an englische Verhältnisse vorstellen könnte, wo man der Opposition bei aller Konfrontation ihre Funktion durchaus zugesteht.

Der Beschluß betreffend die Novellierung des Studienförderungsgesetzes wurde von den Freiheitlichen im Ausschuß des Nationalrates abgelehnt. Das ist darauf zurückzuführen, daß die Ausgangsbasis dafür eigentlich zwei Anträge sind, nämlich ein Entschließungsantrag und ein Gesetzesantrag, die von Abgeordneten der Freiheitlichen eingebracht wurden und die natürlich im Ausschuß nicht die Zustimmung der Mehrheit gefunden haben. Es war Ihnen anscheinend nicht möglich, dieser Initiative der Opposition beizutreten und sie zu realisieren. "Aufgreifen" scheint nicht das richtige Wort zu sein, doch man hat unsere Ideen schließlich und endlich doch aufgegriffen, und der vorliegende Gesetzesbeschluß, der natürlich nach außen hin einer koalitionären Initiative entspringen mußte, beinhaltet in der Sache selbst durchaus unsere Anliegen,


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