Bundesrat Stenographisches Protokoll 615. Sitzung / Seite 52

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nämlich eine Gleichstellung der Fachhochschulhörer mit den anderen Studenten. (Bundesrat Payer: Wir dürfen in diesem Zusammenhang die Rolle der Arbeiterkammer nicht vergessen!)

Wir treten daher diesem Antrag, keinen Einspruch zu erheben, hier im Plenum des Bundesrates gerne bei und werden dem Antrag unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.19

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Mag. Tusek. – Bitte.

12.19

Bundesrat Mag. Gerhard Tusek (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Der zu behandelnde Beschluß des Nationalrates ändert das Studienförderungsgesetz 1992, und zwar dahin gehend – wie auch meine Vorredner bereits ausgeführt haben –, daß auf die Besonderheiten im Bereich der Fachhochschulen Rücksicht genommen wird.

Sehr geehrte Damen und Herren! Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang einige grundsätzliche Bemerkungen zum Thema Fachhochschulen. Dieser neue Sektor in der Bildungslandschaft Österreichs existiert seit zwei Jahren, und ich möchte hier feststellen, daß die Erfahrungen, die in dieser Zeit gemacht wurde, absolut positiv sind. Der Fachhochschulsektor ist vor allem deshalb innovativ und zukunftsorientiert, weil die Lehrgänge bedarfsorientiert sind. Positiv zu erwähnen ist auch die im Vergleich mit den Universitäten äußerst geringe Drop-out-Rate in der Höhe von 18,7 Prozent an den Fachhochschulen.

Derzeit werden österreichweit 20 Studiengänge angeboten, die im letzten Studienjahr von genau 1 756 Hörern absolviert wurden. Im Jahr 2000 werden es nach Schätzungen etwa 10 000 Studierende an Fachhochschulen sein. Im Endausbau, mit dem ich etwa um das Jahr 2005 rechne, können wir etwa 20 000 Studenten erwarten, sodaß der Bereich der Fachhochschulen eine hervorragende Alternative zum Universitätsstudium sein wird.

So positiv diese Entwicklung auch ist, gibt es für mich doch einen Wermutstropfen: Von den zuerst erwähnten 1 756 Studierenden sind nicht weniger als 1 371 männlich – das sind 78 Prozent –, denen nur 385 weibliche Hörerinnen, also 22 Prozent, gegenüberstehen. Wir hörten vorhin von Kollegen Himmer, daß 15 dieser 20 Lehrgänge technisch orientiert sind. Das mag damit zusammenhängen, daß die Frequenz an weiblichen Hörern eher gering ist. Ich glaube, es muß unser aller Anstrengung sein, daß die Fachhochschulen in Zukunft verstärkt auch solche Lehrgänge anbieten, die von Frauen genutzt oder besser genutzt werden. Denn gerade Frauen eine echte Alternative zum Studium an Universitäten zu bieten, ist auch ein wesentliches Ziel der Fachhochschulen.

Heute geht es – ich kann mich sehr kurz fassen, denn meine Vorredner haben das bereits ausgeführt – um entsprechende Anpassungen des Studienförderungsgesetzes an die besondere und spezifische Situation der neuen Bildungseinrichtungen, der Fachhochschulen. Es werden dabei in erster Linie Härtefälle aufgrund der Erfahrungen der letzten beiden Jahre korrigiert. Das Studienförderungsgesetz 1992 sieht als Voraussetzung für den Bezug von Studienbeihilfen die soziale Bedürftigkeit, einen günstigen Studienerfolg und ein gewisses Höchstalter für den Studienbeginn vor. Gerade bei der Feststellung des Studienerfolges gab es aber im Bereich der Fachhochschulen Probleme, da bislang die bei der universitären Ausbildung geforderten Notendurchschnitte generell für den Nachweis des günstigen Studienerfolges ausschlaggebend waren. Aufgrund der erhöhten Zahlen von Prüfungen bei Fachhochschullehrgängen und aufgrund des vorgeschriebenen Berufspraktikums ist es daher besser und günstiger, gerade diese fachspezifischen Voraussetzungen für die Ermittlung eines guten Studienerfolges heranzuziehen.

Ebenso kommt es gerade bei diesen Lehrgängen häufig zu einem verspäteten Eintrittsalter in das Studium, hauptsächlich dadurch bedingt, daß viele Absolventen der Fachhochschulen eine Reifeprüfung an AHS oder BHS für Berufstätige absolviert oder eine Studienberechtigungs


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