Bundesrat Stenographisches Protokoll 615. Sitzung / Seite 75

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hofes Dr. Edwin Loebenstein nennen. Es ist auch erfreulich, daß man im Nationalrat bereits erste Schritte in Richtung der Schaffung eines neuen Grundrechtskatalogs gegangen ist, wobei ich hoffe, daß wir bald zu einer umfassenden Verabschiedung kommen können.

Meine sehr Verehrten! Es ist für uns im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft Österreichs bei der EU natürlich von größter Wichtigkeit, daß wir uns hier im Bundesrat auch intensiv mit den Institutionenfragen beschäftigen. Wir würden unsere Kompetenz als Länderkammer in der Bundesgesetzgebung verschweigen, wenn wir auf die Notwendigkeiten des Föderalen und Regionalen in der Europäischen Integration verzichteten.

Ich bin Herrn Vizekanzler Dr. Schüssel, ebenso wie Frau Staatssekretärin Dr. Ferrero-Waldner sehr dankbar, welche uns voriges Mal in einer beeindruckenden Leistung nicht utopistisch, sondern realistisch dargestellt hat, welches Verständnis die anderen EU-Staaten für unsere föderalen und regionalen Anliegen haben. Und auch Herr Staatssekretär Mag. Schlögl hat darauf hingewiesen, wo wir mit Verständnis rechnen können und wo nicht.

Ich selbst habe 1992 in der Zeit meiner damaligen Präsidentschaft im Bundesrat eine Initiative betreffend eine Enquete über Föderalismus und Regionalismus im integrierten Europa ergriffen, und wir haben eine diesbezügliche Enquete abgehalten, an welcher die Senatspräsidenten und die Präsidenten der Länderkammerstaaten Europas teilgenommen haben. – Es ist leider eine Tatsache, daß von den EU-Mitgliedern nur Deutschland und Österreich angestammte Föderalstaaten mit einer entsprechenden Tradition sind, wobei die Bundesrepublik Deutschland aus einem Staatenbund dazu wurde und wir aus einem dezentralisierten Einheitsstaat. Wir leiden heute noch darunter, daß die Kompetenzverteilung Österreichs vor 1918 – damals handelte es sich in Österreich um einen dezentralisierten Einheitsstaat – heute noch die Grundlage der Kelsenschen Kompetenzverteilung ist. Ein Teil der Beamtenschaft und auch einige nicht ganz einsichtige Politiker klammen sich noch immer krampfhaft an dieser veralterten Kompetenzverteilung an.

Ich bin der Landeshauptmännerkonferenz sehr dankbar. Ich möchte bei dieser Gelegenheit den verewigten unvergeßlichen, europapolitisch bedeutenden Landeshauptmann Dr. Haslauer wieder nennen. Ich möchte auch dem Herrn Landeshauptmann von Vorarlberg, Dr. Purtscher, einem Vorausdenker europäischer Dimension, danken, daß auch im Einvernehmen mit dem Herrn Landeshauptmann von Burgenland, Stix, in der Ausführung des Perchtoldsdorfer Abkommens wesentliche Schritte gesetzt wurden. In Verbindung damit möchte ich auch den damaligen Föderalismusminister, unseren Bundesratskollegen Jürgen Weiss, nennen. Meine sehr Verehrten! Wir haben die Verpflichtung, das, worüber wir uns geeinigt haben, auch konkret einzubringen!

Meine Damen und Herren! Wenn auch nicht alle Verständnis für die Abmachungen bei den Konferenzen in Rom, Florenz und Turin zeigen, darf ich Ihnen sagen: Es wäre begrüßenswert, wenn das Subsidiaritätsprinzip um einen Hinweis auf die Regionen und lokalen Gebietskörperschaften ergänzt werden könnte. Es soll einen weiteren Anstoß zur Erstellung eines sachbezogenen Kompetenzkatalogs unter Zugrundelegung des Subsidiaritätsprinzips geben, in dem die Aufgaben und die Kompetenzen der Europäischen Union und der Mitgliedsstaaten einschließlich der regionalen und lokalen Körperschaften verdeutlicht werden. Der Ausschuß der Regionen, meine sehr Verehrten, den wir nicht überschätzen, aber auch nicht unterschätzen wollen, soll noch vermehrt herangezogen werden können. Meine Damen und Herren! Es ist ein gutes Geschick, daß alle österreichischen Bundesländer durch die Landeshauptleute in diesem Regionalausschuß vertreten sein können, ebenso wie auch durch den Städte- und Gemeindebund, den wir auch in der Verfassung verankert haben, was damals gar nicht so leicht zu machen war. Ich möchte auch dem Herrn Bundesminister außer Dienst Jürgen Weiss für sein Verständnis bei dieser Wegweisung Dank sagen.

Meine Damen und Herren! Es wäre wertvoll, wenn der Ausschuß der Regionen in die Vorabkontrolle der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips eingebunden werden und für den Fall der Verletzung dieses Prinzips ein Anfechtungsrecht beim Europäischen Gerichtshof erhalten könnte. Es wäre auch wichtig, die Kompetenzen des Regionalausschusses auf weitere Politik


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