laufend madig machen, werden wir wahrlich nicht ernstgenommen!)
Das ist die Realität, wenn Sie Ihr Verhalten nicht ändern werden! (Beifall bei den Freiheitlichen.)15.22
Präsident Josef Pfeifer:
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Dies ist auch nicht der Fall.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung .
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, die vorliegenden Berichte zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Dies ist mit Stimmenmehrheit so beschlossen.
Der Antrag auf Kenntnisnahme der Berichte ist somit angenommen .
7. Punkt
Beschluß des Nationalrates vom 28. Juni 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG-Novelle 1996), das Gehaltsgesetz 1956, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzulagengesetz, das Karenzurlaubsgeldgesetz, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, die Bundesforste-Dienstordnung 1986, das Bezügegesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Richterdienstgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundesgesetz über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Verwaltungsakademiegesetz und die 41. Gehaltsgesetz-Novelle geändert werden (134 und 189/NR sowie 5206/BR der Beilagen)
8. Punkt
Beschluß des Nationalrates vom 28. Juni 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985 und das Gehaltsgesetz 1956 geändert werden (155 und 211/NR sowie 5207/BR der Beilagen)
Präsident Josef Pfeifer: Wir gelangen nun zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.
Es sind dies
ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG-Novelle 1996), das Gehaltsgesetz 1956, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzulagengesetz, das Karenzurlaubsgeldgesetz, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, die Bundesforste-Dienstordnung 1986, das Bezügegesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Richterdienstgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundesgesetz über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Verwaltungsakademiegesetz und die 41. Gehaltsgesetz-Novelle geändert werden, und
ein Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985 und das Gehaltsgesetz 1956 geändert werden.
Die Berichterstattung über den Punkt 7 hat Herr Bundesrat Karl Pischl übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite