Bundesrat Stenographisches Protokoll 615. Sitzung / Seite 93

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eine neuerliche Leistungsfeststellung, wenn bereits eine "negative" Leistungsfeststellung vorliegt.

Weiters sind bestimmte Fristverkürzungen vorgesehen, um Verfahrensabläufe in bezug auf das Leistungsfeststellungsverfahren zu straffen.

Bei der Bestellung von Lehrern und Leitern sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, für den Bereich des jeweiligen Bundeslandes die näheren Bestimmungen über das Verfahren und die Auswahlkriterien von Bewerbern durch Landesgesetzgebung festzulegen. Auch die Festlegung zusätzlicher Auswahlkriterien soll möglich sein.

Schließlich enthält der Gesetzesbeschluß sonstige dienstrechtliche Anpassungen an das Beamten-Dienstrechtsgesetz, die nicht in Zusammenhang mit der Besoldungsreform stehen.

Der Unterrichtsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Juli 1996 mit Stimmenmehrheit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Josef Pfeifer: Ich danke auch für diese Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Paul Tremmel. Ich erteile es ihm. – Bevor Herr Bundesrat Dr. Tremmel das Wort ergreift, möchte ich nur darauf aufmerksam machen, daß ich um 16 Uhr die Debatte für die dringliche Anfrage unterbreche. (Bundesrat Ing. Penz: Er braucht ja nur zwei Minuten!) Nicht nur er, sondern überhaupt. Und wenn es sich ausgeht, umso besser. – Bitte.

15.38

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Bevor ich auf die materiellen Inhalte der Punkte 7 und 8 unserer Tagesordnung eingehe, gestatten Sie, daß ich in den Beamtenbereich ausschweife oder extemporiere. Zwei Punkte geben mir Anlaß, das zu tun: erstens eine Mitteilung, die im Präsidium erfolgte, und zweitens eine Erwähnung, die Sie, Herr Präsident, in Ihrer Antrittsrede machten.

Ich darf der Protokollführung, Herrn Proksch – es ist an und für sich nicht üblich –, und auch der nicht anwesenden Frau Häusler ein besonderes Dankeschön aussprechen. Warum tue ich das, meine Damen und Herren? – Der Grund ist, weil die Dame und der Herr das besonders gewissenhaft und vor allem trefflich und gut machen und weil mir ein Aktenvermerk folgenden Inhalts zugegangen ist:

"Für die Erstellung des Protokolls der Sitzung des Bundesrates am 12. Juli 1996 wurden zwei Stenographen, Frau Häusler und Herr Proksch, bestellt. Dies entspricht der in der Vergangenheit geübten Praxis bei gleichzeitigem Stattfinden der Sitzungen des Bundesrates und des Nationalrates. Ein zusätzlicher Einsatz externer Stenographen ist nicht möglich, da derzeit nur die beiden genannten externen Stenographen zur Verfügung stehen." Üblicherweise – hier darf ich extemporieren und nicht mehr aus dem Aktenvermerk vorlesen – ist es so, daß sich die Herrschaften, und zwar mehr als zwei, stündlich hier ablösen.

Warum das geschieht, darf ich auch noch zitieren. Das hat durchaus Bezug auf die heutige Sitzung und auf die Wortmeldungen betreffend Föderalismus, die hier erfolgten.

"Da am 12. Juli" – ich fahre wieder fort in der Zitierung dieses Aktenvermerks – "die vorhandenen externen Schreibkräfte für das Protokoll der Nationalratssitzung eingesetzt sind und es so geregelt war und ist, daß die Erstellung des Protokolls der Nationalratssitzung vorrangig zu erfolgen hat, werden die externen Schreibkräfte am 15. Juli mit der Erstellung des Rohmanuskripts beginnen."


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