Bundesrat Stenographisches Protokoll 615. Sitzung / Seite 95

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Normenkategorie – Bundesverfassungsgesetz, Bundesgesetz, Verordnung, Kundmachung, Entschließung – sowie den Gegenstand anzugeben. Außer bei Gesetzen ist auch das erlassende Organ anzuführen. Zitate von Geschäftszahlen oder von Bundesgesetzblattnummern in Titeln sind zu unterlassen. Zahlwörter oder sonstige Bezeichnungen vor der Angabe der Normenkategorie sind ebenfalls zu unterlassen. Erforderlichenfalls sind diese im Kurztitel anzuführen. – Meine Damen und Herren! Das zum Langtitel dieses Gesetzes.

Zum Gesetz selbst: Es werden hier sicherlich wichtige Materien geregelt. Aber habe ich mich verlesen oder habe ich damals, nämlich am 25. 4. 1996, nicht aufgepaßt, als wir das Strukturanpassungsgesetz – im Volksmund "Teuerungspaket" genannt – diskutiert haben? – Das waren nämlich artähnliche Materien – hoffentlich verwechsle ich jetzt nicht die Vorlagen –, die zur Debatte gestanden sind.

Meine Damen und Herren! Ich frage mich angesichts dessen, daß ich dieses "Handbuch der Rechtssetzungtechnik" zitiert habe, warum innerhalb von zwei Monaten wieder eine Novellierung notwendig ist. Hat man etwas vergessen, was man den Beamten noch zusätzlich aufbürden will? Reichen die 16 Milliarden noch nicht, die er mühevoll bezahlt? – Es hat durchaus ordentliche, bescheidene Beamte gegeben, die gesagt haben: Wir leisten unseren Beitrag. – Aber was mich verwundert, meine Damen und Herren, ist, daß nach nicht einmal zwei Monaten genau die gleiche Materie wieder zur Debatte steht. Und draußen wird verkündet: Wir müssen diese Gesetzesflut eindämmen!

Ich darf Ihnen zur Gesetzesflut zwei Zahlen nennen: 1946 hatten wir im Jahresganzen 474 Seiten Gesetzblätter, 1995 hatten wir 9 518 Seiten Gesetzblätter!

Meine Damen und Herren! Daraus ersehen Sie – ich muß hier ein bißchen für die Beamten sprechen, die das ... (Zwischenruf des Bundesrates Bieringer .) Du bist ein hervorragender Rechner, Ludwig, aber die Gesetzblätter kannst du nicht "waschen".

Jedenfalls sind es nicht die Beamten, die diese Flut verursacht haben, die aber immer wieder zum Handkuß kommen. Darum geht es, und das muß man auch einmal aussprechen, meine Damen und Herren! Der Normengeber, der Gesetzgeber ist sich nicht im klaren darüber, wann, wo, wie er etwas beschließt. Ich will gar nicht das ABGB zitieren, aber denken Sie nach, wie lange das erprobt wurde: fast 40 Jahre! Bei uns hält eine Novellierung nicht einmal 40 Tage! Das ist eigentlich das Erschütternde. Wir müssen uns selbst bei den Ohren und beim Schopf fassen, denn sonst sind wir allein schon aus diesem Grund bei der Bevölkerung völlig unglaubwürdig.

Zur Materie selbst: Ich habe gesagt, diese Dinge sind teilweise zu regeln, teilweise sind sie überhaupt nicht zu regeln, zum Beispiel die Objektivierung im Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz. Die objektive Vergabe von Leiterstellen, die objektive Vergabe von Dienststellen ist doch ein verfassungsmäßiges Gebot! Das brauche ich doch nicht zu normieren! Das ist ein Einbekenntnis der eigenen Schwäche. Hat man es vorher unobjektiv gemacht, weil man jetzt diese Richtlinie gibt, endlich einmal objektiv vorzugehen? – Doch nur das kann der Schluß daraus sein. Ein Stuß kommt manchmal heraus, und ich muß mich wirklich darüber ärgern!

Das ist auch der Grund, warum wir diesen Materien nicht die Zustimmung geben. Es regnete in den vergangenen Wochen wieder Vorschläge zu Reformen im öffentlichen Dienst: Abschaffung der Pragmatisierung, Verschärfung des Disziplinarrechtes, vier Jahre arbeiten, ein Jahr nicht arbeiten, vier Tage anstatt fünf Tage arbeiten und so weiter. Es gab eine Unzahl von Vorschlägen für Reformen im öffentlichen Dienst. – In der Öffentlichkeit, meine Damen und Herren, ist aber nichts außer einem falschen Bild vom öffentlichen Dienst übriggeblieben. Die Tausenden und Abertausenden fleißigen Beamten sind bekleckert worden!

Herr Staatssekretär! Wissen Sie, was diese Reform und diese Novellierungen, die hier vorliegen, sind? – Sie sind ein Leerlauf mit Vollgas! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

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