Bundesrat Stenographisches Protokoll 615. Sitzung / Seite 96

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Präsident Josef Pfeifer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Johann Payer. Ich bitte ihn, zu sprechen.

15.51

Bundesrat Johann Payer (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich werde versuchen, meine Wortmeldung sehr sachlich durchzuführen, und ich werde mich auf den Punkt 8 der Tagesordnung konzentrieren. Die Berichterstattung des Kollegen Pischl war so umfangreich, daß ich dazu wirklich nichts sagen möchte. Ich möchte mich mit dem Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert wird, beschäftigen.

Ich sehe dieses Gesetz unter dem Motto "Schule ist eine Funktion, eine Aufgabe der Gesellschaft". Diesem Ausspruch, den ein ehemaliger Unterrichtsminister, nämlich mein "Landsmann" Dr. Fred Sinowatz, geprägt hat, wird durch die vorliegende Novellierung verstärkt Rechnung getragen.

Es geht unter anderem um eine Neuregelung bezüglich der Bestellung von Lehrern und Schulleitern. Da bin ich anderer Meinung als Kollege Tremmel. Ich glaube schon, daß man diese Bestellung auch gesetzlich regeln muß. Diese Neuregelung hat das Ziel, das Auswahlverfahren objektiver und transparenter, vor allem transparenter, zu gestalten. Darüber hinaus erhalten die Länder die Möglichkeit, durch Landesgesetze die Auswahlkriterien näher festzusetzen und so zusätzliche Objektivierungsbestimmungen zu erlassen.

Meine Damen und Herren! Schulleiterbestellungen sind immer wieder Diskussionspunkte. Die Objektivität der verschiedenen Gremien wird angezweifelt, manchmal auch meinerseits. Man versucht, mit dem Vorwurf der Parteibuchwirtschaft politisches Kleingeld zu machen.

Ich möchte dem allen aber folgendes entgegenhalten: Wenn Schule eine Funktion der Gesellschaft ist, dann hat diese Gesellschaft das Recht und die Pflicht, leitende Positionen im Schulbereich demokratisch zu vergeben. Trotz mancher Unkenrufe glaube ich, daß sich alle neun Bundesländer bemühen, die Postenvergabe transparent und demokratisch durchzuführen.

So gibt es zum Beispiel im meinem Bundesland, im Burgenland, seit zirka fünf Jahren bei Leiterbestellungen ein verpflichtendes Hearing für jeden Bewerber, für jede Bewerberin. Die Kommission setzt sich je nach Schultyp aus Experten, aus Eltern, aus Lehrern, aus Kulturschaffenden und aus Verwaltungsexperten zusammen. Jedes Kommissionsmitglied erstellt ein Bewertungsprotokoll, und die Kommission als Gesamtheit gibt eine schriftliche Empfehlung an die Mitglieder der Bezirksschulräte und der Landesschulräte ab.

Nach fünfjähriger Erfahrung mit diesem Objektivierungsmodell kann ich feststellen, daß dieser angesprochenen Empfehlung jedesmal Folge geleistet wurde und kein einziges Mal politische Streitigkeiten daraus entstanden sind. Es gab auch keine negativen Berichterstattungen in den Medien. Dieser große Konsens wirkte sich auch positiv auf die Schule und auf das Klima in der Schule aus. Gerade in der Schule braucht man Ruhe und Kontinuität.

In der kommenden Woche wird der wiedergewählte Landeshauptmann des Burgenlandes, Karl Stix, in seiner Regierungserklärung die permanente Weiterentwicklung dieses bis jetzt ausgezeichnet funktionierenden Objektivierungsmodells ansprechen. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Die heutige Gesetzesnovelle gibt nun allen Ländern die Möglichkeit, eigene Objektivierungsbestimmungen einzuführen. Ich meine damit nicht, daß unser Modell das beste ist, aber die einzelnen Länder könnten sich voneinander etwas abschauen, man braucht das Rad nicht immer wieder neu zu erfinden.

Ich glaube, daß diese Novelle ein gesetzlicher Schritt ist, der notwendig war, ein Schritt in Richtung größerer Objektivierung und Transparenz. Neu ist auch, daß Schulleiter künftig zunächst für einen Zeitraum von vier Jahren bestellt werden. Voraussetzungen für eine definitive


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