das wissen wir – und befürwortet die Einschränkung der Freiheit zugunsten der Ordnung, solange sie ihn nicht persönlich trifft. Das ist nun einmal so. Jeder Eingriff des Staates wird als unsympathisch, wird als Eindringen empfunden.
Früher war der Beamte nach der Dienstpragmatik noch zusätzlich zur Wahrung des Standesansehens verpflichtet, das hieß, sein Privatleben war dem Dienstgeber keineswegs gleichgültig, sondern man legte ihm nahe, wenn er etwas setzte, wovon man glaubte, es wäre mit dem Standesansehen nicht vereinbar, er solle den Dienst quittieren. Aber immer noch verlangt man heute, daß der Beamte in seinem gesamten Leben alles zu meiden hat, was seine Unbefangenheit, seine Objektivität in Zweifel setzen könnte. Und das ist eine sehr weitgehende Forderung, wenn Sie Ihr Leben durchdenken.
Daß der Beamte auf seine freie Meinungsäußerung, auf die man sich in der Demokratie so gerne beruft, in weiten Teilen verzichten muß – denken wir etwa an das Amtsgeheimnis –, ist uns selbstverständlich. Das müssen wir aber vom Beamten erwarten können und dürfen wir auch erwarten.
Wenn deshalb eine Reform des Beamten-Dienstrechtes ins Auge gefaßt wird – was sicherlich heransteht, was bedacht werden muß, was vorbereitet werden muß –, dann wird man sich zunächst – was jetzt schon geschieht – überlegen müssen: Wieweit muß der Bereich des öffentlichen Dienstes überhaupt reichen? – Frage Nummer eins. Frage Nummer zwei betreffend Privatisierung: Was können Private besser tun? – Es ist auch die Frage zu stellen: Wo ist die Grenze der Hoheitsverwaltung? Wieweit können vielleicht sogar Private Aufgaben der Hoheitsverwaltung übernehmen? – Ich könnte als Beispiel nennen, daß in Oberösterreich die Interessentenbeiträge nach dem Tourismusgesetz von einer privaten Stelle, die von der Landesregierung beauftragt ist, quasi behördlich vereinnahmt werden und auch deren Eingang vollstreckt wird.
Wir dürfen an die Verbesserung der Ausbildung denken, wobei zu sagen ist, daß in diesem Bereich unheimlich viel geschieht und schon geschehen ist. Wer sich immer noch Beamte mit Ärmelschonern an einer Underwood, Baujahr 1924, vorstellt, der möge in unsere Büros kommen, wo man – leider möchte ich als älterer Beamter sagen – am Computer nolens volens nicht mehr vorbeikommt und wo wir Gott sei Dank auf dem letzten Stand der Technik sind und in diesen Bereichen – davon bin ich überzeugt – durchaus mit der Privatwirtschaft gleichgezogen haben.
Es ist die Grenze der Hoheitsverwaltung zu überdenken. Es ist zu überdenken – was auch geschieht –, Führungsfunktionen auf Zeit zu vergeben. Es ist zu bedenken, wieweit Definitivstellungen heute noch Platz finden können. Aber bei all dem darf nicht übersehen werden, daß wir auch den Beamten brauchen, der nach Gesetz und seiner Überzeugung die Gesetze vollzieht, was immer zu einem guten Teil – um einen alten Juristenstreit ins Gespräch zu bringen – auch heißen muß, daß er Recht schöpft. Was vor allem in den ersten Instanzen bei den Bezirksgerichten, bei den Bezirkshauptmannschaften, bei den Bundespolizeibehörden, bei den Finanzämtern und bei den sonstigen Behörden erster Instanz an Recht geschöpft wird, geht weit über das hinaus, was man sich theoretisch vorstellen kann. So ist es aber, und so muß es sein.
So muß jede Reform diese Grundüberlegungen des unabhängigen Beamten, der zwar seine Beweglichkeit unter Beweis stellen muß, der mit beiden Beinen fest in unserer Zeit stehen muß, im Auge behalten, aber jene Treue, jenes lupenreine Bekenntnis zur Demokratie und die tiefe Verwurzelung im Rechtsstaat darf bei keiner Novellierung in irgendeiner Weise direkt oder indirekt in Frage gestellt werden.
Es ist eben letztlich immer so, daß es darauf ankommt, daß der Gesetzgeber ein klares Bekenntnis zum Parlamentarismus und zum Rechtsstaat, zum Bundesstaat ablegt. Nur so kann eine Reform des Beamten-Dienstrechtes und auch eine Reform der Parlamente, die auch in vielen Bereichen wünschenswert ist, wirklich gelingen.
In diesem Sinne ersuche ich, dem vorliegenden Gesetzesbeschluß des Nationalrates zuzustimmen und keinen Einspruch zu erheben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
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