Bundesrat Stenographisches Protokoll 615. Sitzung / Seite 124

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Man darf nicht verbieten, Frau Ministerin, sondern muß nach Möglichkeiten suchen, wie auch bei uns in Österreich ausgebildete Mediziner und Heilpraktiker nebeneinander Platz finden könnten. – Die Kostensteigerung auf dem Gesundheitssektor kommt nicht nur durch die besseren und teuren medizinischen Möglichkeiten zustande, sondern teilweise auch durch eine Überreglementierung.

Ich erinnere mich noch gut an die Schließung der Geburtenstation in Brixlegg. Diese Geburtenstation war natürlich den Betreibern der Krankenhäuser und den Frauenärzten ein Dorn im Auge. Und ich bin überzeugt davon, daß sie nicht in erster Linie deshalb geschlossen werden mußte, weil nach den Vorschriften ständig ein Frauenarzt für die Geburtenstation Dienst machen mußte. Dort kostete – ich werde das immer wieder sagen, denn ich habe mich selbst damit befaßt – eine Geburt mit allem Drum und Dran, mit Hebamme, Arzt, einigen Tagen Aufenthalt mit bestem Service und allem, was man sich wünschen kann, weniger als ein Tagsatz im AKH in Wien, meine Damen und Herren!

Die leeren Kassen der Krankenversicherungen und die ausufernden Gesundheitskosten verlangen einschneidende Maßnahmen auf dem Gesundheitssektor. Mit der Anhebung der Rezeptgebühr und der Einführung einer Krankenscheingebühr wird diese Problematik nur prolongiert, aber nicht gelöst werden können. Besonders die antiquierte Krankenscheinmethode sollte noch in diesem Jahr, sehr verehrte Frau Ministerin – bis Ende des Jahres wäre Zeit –, einer besseren Lösung zugeführt werden. Denn es ist nicht Aufgabe der Unternehmer, ellenlange Formulare für die Krankenscheine auszufüllen und diese auszugeben. Und wie das mit dem Inkasso von 50 S funktionieren soll, ist nach meiner Auffassung auch noch nicht ganz klar. Ich weiß jedenfalls nicht, wie das funktionieren soll.

Frau Ministerin! Ich weiß, daß die Sozialversicherungen nicht Ihr Ressort betreffen. Ich bin aber überzeugt, daß Sie innerhalb der Bundesregierung mit Ihrem Temperament und mit Ihrem Engagement ein gewichtiges Wort mitzureden haben. Deshalb möchte ich auf zwei Probleme hinweisen, die mir besonders wichtig zu sein scheinen.

Seit eineinhalb Jahren sind wir nun Mitglied der Europäischen Union. Für die Bevölkerung ist es völlig unverständlich, daß Medikamente im benachbarten Bayern und im benachbarten Italien – für uns Tiroler ist es ja nur ein Katzensprung nach Bayern oder nach Italien – wesentlich billiger sind als in Österreich. Auf diesem Sektor müßte nach meiner Auffassung ein bedeutendes Einsparungspotential liegen.

Wenn aber das neue Medizinproduktengesetz auch nur annähernd in der Form, wie es derzeit vorliegt, beschlossen wird, so wird dieses eher noch zu einer nicht unerheblichen Verteuerung der Medikamente bei uns in Österreich führen. Nach Auskunft der Kammer wären allein im zuständigen Ministerium 23 Beamte mehr notwendig, um dieses Gesetz zu vollziehen. In den Betrieben in Österreich, die von diesem Gesetz berührt werden, sind außerdem mindestens 2 000 Verwaltungsangestellte mehr notwendig. Angesichts der Schaffung solcher Gesetze brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn wir als Politiker in der Bevölkerung völlig unglaubwürdig werden. Auf der einen Seite sprechen wir vom Sparprogramm, von der Einsparung von Beamten, und gleichzeitig produzieren wir Gesetze, die mehr Beamte erfordern und außerdem für die Wirtschaft eine gewaltige Belastung darstellen. Jetzt ist der Entwurf dieses Medizinproduktengesetzes zurückgezogen worden. Wie ich erfahren habe, haben Sie das veranlaßt. (Bundesministerin Dr. Krammer: Die Gründe dafür sind aber andere!) Ich fordere Sie also auf, Frau Ministerin, dafür zu sorgen, daß der Entwurf dieses Medizinproduktengesetzes dem Ministerrat erst dann zur Beschlußfassung vorgelegt wird, wenn dadurch nicht ein Beamter und auch nicht ein Verwaltungsangestellter mehr notwendig sind. Denn man muß danach trachten, mehr Einsparungen zu erzielen!

Hoher Bundesrat! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich bin felsenfest davon überzeugt, daß unser Gesundheitswesen ohne Eigenverantwortung des Patienten nicht funktionieren kann. Diese Eigenverantwortung kann durch Gesetze einerseits ausgeschaltet oder geschwächt, andererseits aber gestärkt werden. Und gerade die medizinische Vorsorge kann nur bei ausgeprägter Eigenverantwortung richtig funktionieren. Wir wissen aber auch, daß bei der Benützung all


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