Bundesrat Stenographisches Protokoll 615. Sitzung / Seite 125

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unserer ausgezeichneten Gesundheitseinrichtungen viel Mißbrauch betrieben wird. – Es muß ja nicht soweit kommen wie in der Türkei, daß man die Wäsche selbst ins Spital mitnehmen muß und daß man, wenn man nicht von den eigenen Verwandten im Spital gepflegt wird, dort keine Pflege hat. Natürlich ist es nicht immer bequem. Es wird deshalb von den Verantwortlichen nicht unbedingt befürwortet, daß eine Eigenbeteiligung bei der Benützung unseres Gesundheitswesens vorgeschrieben beziehungsweise eingeführt wird.

Frau Ministerin! Drängen Sie darauf, daß für alle, denen es finanziell zumutbar ist, ein Selbstbehalt beim Gesundheitssystem eingeführt wird! Jeder ist für seine Gesundheit in erster Linie selbst zuständig. In der Eigenverantwortung für die Gesundheit hat jeder auch alles zu tun, um diese Gesundheit zu erhalten. Vielfach herrscht derzeit die Einstellung vor: Ich belaste meinen Körper bis an die Grenzen des Möglichen und lasse die Schäden dann vom Arzt reparieren. Gerade die vielen gefährlichen Sportarten zeigen diesen Trend. Nur mit einem Selbstbehalt kann nach meiner Auffassung unser Gesundheitssystem wiederum in einen vernünftigen finanziellen Rahmen gebracht werden.

Natürlich gehören dazu auch – davon haben wir hier schon sehr oft gesprochen – die leistungsbezogene Krankenhausabrechnung sowie eine sparsame Gebarung der Krankenversicherungen. Im Vorblatt der Arzneimittelgesetz-Novelle steht, daß durch das vorliegende Gesetz dem Bund keine zusätzlichen Kosten entstehen. Ein zusätzlicher Personalbedarf kann durch Nutzung gesamteuropäischer Ressourcen ausgeglichen werden. – Mich stört dabei, Frau Ministerin, das Wort "kann". Es wäre besser, wenn anstelle von "kann" das Wort "muß" stünde. Dann wäre eine echte Verpflichtung zur Nutzung gesamteuropäischer Ressourcen beinhaltet.

Es liegt also an Ihnen, Frau Ministerin, darauf zu achten und alle Vorkehrungen zu treffen, daß durch die beiden Gesetzesnovellen dem Bund keine wie immer gearteten Mehrkosten entstehen. Unter diesen Voraussetzungen stimmen wir von der ÖVP-Fraktion diesen Gesetzesvorlagen gerne zu. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

18.11

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist weiters Frau Bundesrätin Gertrude Perl. Ich erteile es ihr.

18.11

Bundesrätin Gertrude Perl (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Wir haben uns heute mit sehr wichtigen Gesetzesänderungen, nämlich mit der Änderung des Arzneimittelgesetzes, des Ärztegesetzes und des Ausbildungsvorbehaltsgesetzes, zu beschäftigen beziehungsweise eine Beschlußfassung darüber vorzunehmen.

Vorerst zum Arzneimittelgesetz: Wir haben schon gehört, daß mit der Änderung dieses Bundesgesetzes das EU-Gemeinschaftszulassungsverfahren im österreichischen Recht verankert und ein freierer Arzneimittelverkehr im Europäischen Binnenmarkt ermöglicht werden sollen. Im vorliegenden Gesetz wird auf die Gleichstellung der Arzneibücher im Europäischen Wirtschaftsraum, auf die Abgrenzung und Einengung des Arzneimittelbegriffes sowie auf die Anwendung radioaktiver Substanzen eingegangen.

Sehr wichtig, auch im Hinblick auf die Vorfälle in der letzten Zeit, sind in dieser Novelle die Schwerpunkte zum Tierseuchengesetz: Zur Umgestaltung der bisherigen Bewilligungspflicht wird eine verbesserte Kontrolle in diesem Bereich festgeschrieben.

Ein für mich sehr wesentlicher Punkt ist aber auch die Verbesserung der nationalen und internationalen Arzneimittelüberwachung. Dazu ist die Einrichtung von nationalen Arzneimittelüberwachungssystemen erforderlich. Jeder pharmazeutische Unternehmer muß ständig eine für die Arzneimittelüberwachung verantwortliche qualifizierte Person zur Verfügung stellen. Die Meldepflichtverordnung erstreckt sich auf unerwünschte Arzneimittelwirkungen, Arzneimittelmißbrauch sowie Qualitätsmängel. Meldungen müssen sowohl national als auch international erfolgen.


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