Bundesrat Stenographisches Protokoll 615. Sitzung / Seite 126

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Sehr geehrte Damen und Herren! Große Verbesserungen sind im gegenständlichen Gesetz vorgesehen, und es wurden auch Sicherheitsregelungen miteinbezogen. Unter anderem sind diese Verbesserungen auch durch unseren EU-Beitritt notwendig geworden. Ich habe nur einiges Wesentliches angeführt. Diese Änderung des Arzneimittelgesetzes ist jedoch unbedingt positiv zu bewerten, da für die Gesundheit des Menschen – um diesen geht es hier ja –, wenn Arzneimittel angewendet werden müssen, kein Gesetz und keine Bestimmung zu umfangreich sein kann. Der Nutzen für die Menschheit steht dabei im Vordergrund.

Sehr geehrte Damen und Herren! Nun möchte ich zum Ärztegesetz und zum Ausbildungsvorbehaltsgesetz überleiten. Es ist unbedingt zu begrüßen, daß nunmehr klar im Gesetz festgelegt ist, wann ein Arzt beziehungsweise eine Ärztin die Facharztprüfung ablegen muß, nämlich nicht bei Ausbildungsbeginn im Hauptfach, sondern bei Beginn der Facharztausbildung. Die sogenannten "kleinen Fächer", das sind die Fächer Neurologie und Psychiatrie, aber auch die Allgemeinmedizin, wurden in die Turnusausbildung aufgenommen. Auch das ist ein sehr positiver Faktor.

Es wurde schon angeführt, daß nach geltendem Recht eine Krankenanstalt bisher nur dann Ausbildungsstätte zum Arzt für Allgemeinmedizin sein konnte, wenn bei Fehlen entsprechender Abteilungen die Ausbildung in den sogenannten "kleinen" Fächern durch Konsiliarfachärzte, die Lehrpraxen führen, erfolgte. Die Praxis zeigte aber, daß Konsiliarärzte oft keine Lehrpraxen führen. Die nunmehr vorgeschlagene Lösung, wonach die Ausbildung auch in Lehrpraxen erfolgen kann, deren Inhaber nicht zugleich Konsilarius ist, soll Ausbildungsengpässen entgegenwirken. Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Wir alle wissen um die langen Wartelisten bei der Turnusausbildung. Und auch die Ausbildungsqualität wird dadurch sichergestellt.

Des weiteren wird in der Vorlage auch eine notwendige Änderung der Struktur der Ärztekammern in Aussicht gestellt. Es sollen einzelne Bestimmungen im Bereich des Disziplinarrechtes adaptiert werden.

Ein sehr wichtiges Kapitel, sehr geehrte Damen und Herren, ist meiner Meinung nach Artikel 2, der die Ausübung und Ausbildung für medizinische Berufe regelt, und dem Heilpraktikantentum eine Absage erteilt. Letzteres erfolgt zu Recht. Denn leider haben sich in letzter Zeit von Deutschland kommend auch in Österreich Schulen für Heilpraktiker angesiedelt, die hohe Kursbeiträge verlangen und ihre Teilnehmer, die auf keinen Fall mit ausreichendem Wissen ausgestattet sind, dann auf die Menschheit im wahrsten Sinn des Wortes "loslassen". Für solche Ausbildungsmethoden haben wir in Österreich keinen Bedarf. Unsere umfassend ausgebildeten Mediziner sind in der Lage, eine umfassende Betreuung der Patienten, von der Diagnose bis zur Therapie, vorzunehmen, wobei durchaus auch seriöse, komplementäre Methoden in eine Therapie einfließen können. Für den nicht ausreichend ausgebildeten Heilpraktiker hingegen sehe ich keinen Bedarf bei uns in Österreich.

Das Heilpraktikertum mit im Schnellsiederkursverfahren erworbenen Fähigkeiten ist unnötig und noch dazu für den Menschen sehr gefährlich. Eine Diagnose zu stellen ohne ärztliche Ausbildung und Kenntnisse, kann ich mir nicht gut vorstellen, und wer keine Diagnose erstellen kann, dem spreche ich auch die Fähigkeit ab, eine richtige Therapie festzusetzen. Zu einer Krankheit kommt oft eine weitere hinzu, und eine solche Situation ist sicher nur von Fachleuten zu bewältigen. Den leichtgläubigen Kranken kostet es neben viel Geld vielleicht auch das Leben, und das ist ein zu hoher Preis! Von den Kosten für den Staat durch – unter Anführungszeichen – "verpfuschte" Kranke möchte ich nicht sprechen.

Die Gesetzesvorlage regelt auch diesen angesprochenen Bereich ausreichend. Es ist dadurch sichergestellt, daß das hohe Niveau der österreichischen Gesundheitsvorsorge im Interesse der Patienten und Patientinnen erhalten bleibt. Sie enthält ein entschiedenes Nein zu den geschilderten mangelhaft ausgebildeten Heilpraktikern. Es ist noch zu überlegen, ob nicht auch selbsternannte Diätassistenten zu diesem Bereich zu zählen wären.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Gesundheit ist unser größtes Gut. Man weiß dies meistens erst dann, wenn man sie verloren hat und von einer Krankheit heimgesucht wird. Nestroy hat einmal gesagt, daß es zwar viele Krankheiten, aber leider nur eine Gesundheit gibt.


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