Bundesrat Stenographisches Protokoll 615. Sitzung / Seite 129

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Krankenversicherung eines Bundeslandes an den jeweiligen Länderfonds zu leisten sind und daß nur jene Krankenanstalten aus dem Länderfonds Gelder erhalten, die bisher Gelder des KRAZAF bezogen haben. Damit sind alle privaten Krankenanstalten von einem wesentlichen Teil ihrer laufenden Einnahmen abgeschnitten.

Es kann wohl nicht angenommen werden, daß diese Regelung nur "irrtümlich" passiert ist. Vielmehr kann man dahinter sehr wohl gewisse weltanschauliche Zielsetzungen vermuten, was in der sozial-marktwirtschaftlich orientierten Welt entsprechende Reaktionen auslösen wird.

Bisher erhielten rund 155 Krankenhäuser in Österreich Zuschüsse aus dem KRAZAF. Demgegenüber haben knapp 170 Krankenanstalten keine KRAZAF-Gelder bezogen. In Betten ausgedrückt heißt das, es werden rund 59 000 Betten vom KRAZAF bezuschußt, 21 000 Betten hingegen ohne KRAZAF-Gelder betrieben. Das heißt aber auch, daß in Zukunft mehr als ein Viertel aller in Österreich normierten Krankenhausbetten ohne gesicherten Finanzierungsweg dem Zufall oder dem Wohlwollen eines politischen oder sonstigen Entscheidungsträgers ausgeliefert sein werden.

Für die Kunden der privaten Krankenversicherungen stellt sich ebenfalls die Frage, weshalb ihnen die Möglichkeit der freien Arzt- und Anstaltswahl entzogen werden soll. Immerhin sind bis zu 20 Prozent der Bevölkerung eines Bundeslandes Mitglieder einer privaten Krankenzusatzversicherung für Krankenhauskosten. Zählt man die Versicherten der Krankenhaustaggeldtarife hinzu, erhöht sich dieser Anteil auf bis zu 50 Prozent der Bevölkerung eines Bundeslandes. – Dieser große Personenkreis wird durch die derzeit getroffenen Regelungen eindeutig und erheblich benachteiligt!

Die neue als leistungsorientiert bezeichnete Finanzierungsweise ist keineswegs eine solche. Vielmehr wurde den gesetzlichen Krankenversicherungen der Weg geebnet, sich aus ihrem eigentlichen Tätigkeitsfeld, nämlich dem der Versicherung und des Risikoausgleichs, zu entfernen und sich als Inkassostelle zu sehen.

Darüber hinaus wurden die Zahlungen der Krankenversicherung für Krankenhausbehandlung auf dem Stand des Jahres 1994 eingefroren. Ein sich praktisch zwangsläufig ergebender finanzieller Mehrbedarf muß aus anderen Budgettöpfen ausgeglichen werden. Das für das Funktionieren einer leistungsorientierten Abrechnung unabdingbare Grundprinzip: eine Leistung, ein Preis, und das in ganz Österreich, wurde durch die neuen Ländertöpfe unterlaufen. Damit ist jede Kostenkontrolle und jede vernünftige Planung oder Steuerung von vornherein unmöglich geworden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Obwohl in Deutschland ein effizientes System mit leistungsorientierter Bezahlung – eine Leistung, ein Preis – als Vorbild vorhanden wäre, will man in Österreich wieder einmal das Rad neu erfinden und hat schon jetzt 1 450 verschiedene LKF-Leistungen beschrieben, wogegen in Deutschland nur 160 Sonderentgelte-Pauschalien und 40 Fall-Pauschalien ausreichen. – Als zusammenfassende Beurteilung des LKF in der derzeitigen Form bleibt nur zu sagen: weder Leistung, noch Orientierung.

Bezeichnenderweise werden auch alle privaten Krankenanstalten in die Vorgaben des "österreichischen Krankenanstaltenplanes", kurz ÖKAP genannt, miteinbezogen, obwohl seitens der öffentlichen Hand keinerlei Gelder zur Errichtung oder zum Betrieb zur Verfügung gestellt wurden oder werden. Die im ÖKAP für das Jahr 2005 genannten Reduktionen der Bettenkapazitäten bei den privaten Krankenanstalten wären ein direkter Eingriff in bestehende Besitzrechte und dementsprechend verfassungsrechtlich zumindest äußerst bedenklich. Es ist unschwer vorstellbar, daß man dieses Rechtsproblem zu umgehen versucht, indem man den privaten Krankenanstalten einen Teil ihrer Finanzierungsgrundlage entzieht.

Welche Maßnahmen können die Zukunft der privaten Krankenanstalten sicherstellen? – Die privaten Krankenanstalten sind aufgrund ihres hohen medizinisch-technischen und personellen Ausstattungsgrades in der Lage, den größten Teil der in öffentlichen Krankenanstalten angebotenen Leistungen zumindest qualitativ gleichwertig zu erfüllen. Nur wenige Teilbereiche, etwa die Versorgung Schwerverletzter, die Transplantationsmedizin oder Herzchirurgie waren bisher


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