Bundesrat Stenographisches Protokoll 615. Sitzung / Seite 130

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einzelnen Spitzeninstitutionen vorbehalten. Das von einzelnen Politikern und anderen gerne verwendete Argument, daß die privaten Krankenanstalten nur die leichten und damit billigen Fälle behandeln würden, ist anhand einer Leistungsstatistik – die ich jedem vorlegen und anhand welcher ich sofort das Gegenteil beweisen kann – leicht zu entkräften und stammt aus der Mottenkiste. Wenn nun eine bestimmte Leistung, zum Beispiel eine Operation, in einer privaten Krankenanstalt erbracht wird, ist es wohl nur recht und billig, daß der für die Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus vorgesehene Betrag auch der Privatanstalt ausbezahlt wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich fordere daher für die privaten Krankenanstalten das Recht, bei Erbringung einer bestimmten Leistung auch den dafür vorgesehenen Schillingbetrag in gleicher Höhe wie ein öffentliches Krankenhaus erstattet zu bekommen. Dies wäre die analoge Fortsetzung der bisherigen Praxis – in leichter Form – der Bezahlung des täglichen Pflegegebührenersatzes. Im Gegensatz zur öffentlichen Krankenanstalt können und müssen mit diesen Geldern auch die erforderlichen Investitionen finanziert werden, was ein weiterer Beweis für die Wirtschaftlichkeit der privaten Krankenanstalten ist. Diese erhalten zum Beispiel für die zweite Klasse samt allen Gebühren zirka 3 500 S täglich, müssen aber auch ihre Investitionen tätigen und ihren ganzen Apparat aufrechterhalten. Vergleichen Sie das mit den öffentlichen Krankenhäusern: Dort kostet das Liegen in der dritten Klasse, obwohl das in der Steiermark sehr billig ist, 5 500 S!

Hinzu kommt bei den privaten Krankenanstalten noch das Prinzip der freien Arztwahl und auch der freien Anstaltswahl. Diese Prinzipien müssen gestärkt werden und dürfen nicht einer politisch motivierten Erfolgsmeldung wie der Abschaffung des KRAZAF geopfert werden. Die Sicherung dieses Patientenrechtes sollte ein vordringliches Anliegen darstellen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe es in meiner bisherigen Tätigkeit als Bundesrat vermieden, Ideen, die unter Zielsetzungen einzureihen sind, im offenen Hause zur Sprache zu bringen. Vielmehr habe ich diese Ideen durch Ministeranfragen umzusetzen versucht, meistens natürlich vergeblich, wie zum Beispiel bei der energetisch-thermischen Verwertung von Müll, die natürlich jetzt kommt, allerdings 20 Jahre später. Ich werde sie noch erleben. Ich habe auch zum Beispiel das Recycling von Autoreifen, das es etwa zum Beispiel auch in Korea gibt, nicht nur in Amerika, in England oder Frankreich, oder die Beimischung von Äthanol zum Benzin, um die Bauern zu retten und der Umwelt zu helfen, denn Äthanol, aus Mais gewonnen, senkt die Schadstoffe bei 10prozentigem Zusatz um 15 Prozent, und vieles mehr zur Sprache gebracht. Ich kann mich gar nicht erinnern. Ich kann mich aber erinnern, daß seinerzeit einmal, als ich die flächendeckende Tollwutimpfung forderte, meine Ministeranfrage abgelehnt wurde. Man hat die flächendeckende Tollwutimpfung jedoch später eingeführt, und seither ist Österreich tollwutfrei.

Meine heutige Wortmeldung im offenen Haus wurde jedoch notwendig, da ich meine Vermutung aufzeigen mußte, nach welcher das österreichische Gesundheitswesen in eine Richtung gedrängt wird, die nicht nur im Widerspruch zu den Grundsätzen einer demokratischen, freien Gesellschaftsordnung, sondern auch zu dem in EU-Mitgliedsstaaten gesicherten Patientenrecht steht. (Beifall bei ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.40

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht gegeben.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 28. Juni 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz geändert wird, AMG-Novelle 1996.


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