Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 20

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rates enthaltenen Verfassungsbestimmungen im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

2. gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Herr Präsident! Für den Fall, daß Wortmeldungen vorliegen, bitte ich, die Debatte fortzusetzen.

Präsident Josef Pfeifer: Ich danke dem Berichterstatter für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Paul Tremmel. Ich erteile ihm dieses.

9.20

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Herr neuer Präsident, ich wünsche Ihnen für Ihre Schaffensperiode als Präsident alles Gute! Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen einen schönen guten Morgen wünschen und wünsche den Damen und Herren des ... (Bundesrat Prähauser: Wir sind schon länger auf, Herr Kollege Tremmel!) – das glaube ich Ihnen; ich bin auch schon einige Zeit auf. – Ich wünsche Ihnen insgesamt als Bundesrat, als föderatives Gremium der Länder heute eine erfolgreiche Beratung dahin gehend, daß hier die materielle und auch die ideelle Kompetenz des Bundesrates bei diesen Beratungen besonders zum Ausdruck kommt. Die moralische Kompetenz ist natürlich mit inkludiert.

Meine Damen und Herren! Mit dürren und knappen Worten wurde mir auf meine Frage in der Beratung im Verfassungs- und Föderalismusausschuß beschieden, daß aufgrund der Vorlage als Initiativantrag die Länder nicht befragt wurden, ob sie mit dieser Vorgangsweise, wie sie im Bezügegesetz festgehalten ist, einverstanden sind. Das heißt, daß zu einer Materie, durch die es zu erheblichen verfassungsmäßigen Änderungen und Einschränkungen kommt, die Länder offiziell nicht befragt wurden.

Vielleicht war diese Vorgangsweise durchaus bewußt gewählt, um nicht weitere Widerstände zu provozieren. So wie es dargestellt wurde, meine Damen und Herren, daß Einhelligkeit und Einstimmigkeit vorhanden ist, ist es jedenfalls nicht.

Maßgebliche Ländervertreter schreiben etwa - Dr. Helmut Schreiner –: Überdies steht er in Widerspruch – er meint diesen Beschluß – zum bundesstaatlichen Aufbau, dessen Wahrung ganz erheblich in ihrer Gemeinde in der Verantwortung des Bundesrates liegt. So habe ich wie auch andere Landespolitiker als besonders nachhaltige Mißachtung des Föderalismus durch den Nationalrat erleben müssen, daß das offizielle Begehren der Landtage, ausgedrückt in einem Beschluß der Landtagspräsidentenkonferenz, auf Mitwirkung an diesen Regelungen – gemeint ist das Bezügereformgesetz – einfach abgeschmettert worden ist, und es reicht die Erklärung des zuständigen Sektionschefs nicht aus – formal ist es natürlich richtig, daß eine Abgeordneteninitiative nicht den Ländern vorgelegt werden muß –, weil hier Usancen, föderalistische Vorgangsweisen einfach mißachtet wurden.

Weiters schreibt Dr. Schreiner: Ich darf mir deshalb den Hinweis erlauben, daß mit dem erwähnten Beschluß die Probleme nicht wirklich gelöst sind, sondern vielmehr neue entstehen werden. Allein die Tatsache, daß der Auslagenersatz im bisherigen Ausmaß unangetastet bleibt, gleichzeitig aber Bürokosten im Wahlkreis ersetzt werden, wird alsbald große Kritik herausfordern.

Meine Damen und Herren! Die große Mehrheit von Ihnen müht sich, schreibt die Briefe auf eigenem Briefpapier und mit eigener Maschine, und Sie werden hier durch dieses Gesetz indirekt zu Spesenrittern gestempelt! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Etwa zu den Reisekosten: So wird sich die Kritik vor allem gegen diejenigen Politiker richten, die nichts dafür können, die fernab der Bundeshauptstadt ihren Wahlkreis haben. An die Stelle der Freifahrt und der Entfernungszulage treten nunmehr Fahrtzeitausgleich, Ersatz von Übernachtungskosten und Ersatz der Reisekosten. Es wird dazu kommen, daß die westösterreichi


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