Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 30

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Meine Damen und Herren! Ich bin kein öffentlich Bediensteter, aber ich möchte für alle öffentlich Bediensteten eine Lanze brechen, die trotz der geltenden Gesetzeslage sehr wohl ihre Arbeit verrichtet haben und sehr wohl, wenn sie ihre Arbeit nicht verrichtet haben, auf ihre Bezüge verzichtet haben. (Beifall bei Bundesräten der ÖVP.) Damit, meine Damen und Herren, ist nämlich bewiesen, daß der einzelne und die einzelne, wie immer die Gesetzeslage ist, die Möglichkeit hat, für sich eine Lösung zu finden, bei der er oder sie sich in den Spiegel schauen kann.

Mich persönlich geniert es, daß wir bereits über viele Wochen mit der Gehaltsdiskussion eine Debatte haben, die neben dem Sittenbild nichts mit der unmittelbaren Lösung der Probleme in diesem Land zu tun hat. Ich würde mir bei Fragestellungen, wie wir uns unsere weitere Rolle im neuen Europa, die Umstellung unserer Arbeitswelt auf die Informationsgesellschaft, das Bildungswesen und die Behandlung aktueller Themen wie etwa die Semperit-Krise vorstellen, eine genauso engagierte Diskussion wünschen.

Genau da sehe ich eigentlich den größten Schaden, der der Republik und unserem Land in dem Fall entsteht, nämlich daß sich das Hohe Haus so lange primär mit sich selbst beschäftigt, weil Politikergagen ein schönes Thema, ein emotionales Thema sind und ein – erlauben Sie mir, wenn ich das nebenbei auch bemerke – intellektuell überschaubares Thema bleiben. Selbstbeschäftigung kann aber nicht der Sinn und Zweck sein, wofür wir im Parlament bezahlt werden, und das ist der Grund, warum ich mich entschlossen habe, mein Juli-Gehalt zu spenden.

In diesem Zusammenhang möchte ich festhalten, wie immer diese Debatte weitergeht und insbesondere die Bezügeregelung im Herbst aussieht: Letztendlich – das gilt auch für diejenigen, die diesem Gesetz kritisch gegenüberstehen – kann immer jeder für sich selbst entscheiden, was er für sich in Anspruch nimmt und was nicht, denn wie in der Vergangenheit, gilt auch in der Zukunft: Das, was einem gesetzlich zusteht, kann man nehmen, man muß es nicht nehmen.

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist bereits angeführt worden – Sie alle wissen es –, daß nur für den Farbenblinden das Leben schwarzweiß ist, und genauso ist es bei diesem Gesetz. Ich habe großen Respekt vor der kritischen Haltung der Vorarlberger. Erlauben Sie mir, auch diesbezüglich anzumerken: Würde von der Opposition Kritik in der Sachlichkeit vorgetragen werden, wie es den Vorarlbergern eigen ist, hätten wir auch zu anderen Punkten konstruktivere Diskussionen.

Ich habe aber genauso Respekt vor jenen Bundesrätinnen und Bundesräten, die – wie alle hier – eine Güterabwägung zu treffen haben, sagen, daß der überwiegende Aspekt für sie ist, daß die Doppelbezüge oder die arbeitslosen Einkommen abgeschafft werden, die, obwohl es sie niemand nehmen mußte, doch immer wieder genommen worden sind, und daß eine saubere Lösung notwendig ist.

Erlauben Sie mir, daß ich – da bei mir nach einer langen Güterabwägung in dieser Frage bei mir das Pendel in der Mitte geblieben ist und ich mich weder zu einer Zustimmung noch zu einer Ablehnung durchringen kann – ausnahmsweise davon Gebrauch mache, so wie man auch bei einer Wahl weiß wählen darf, den Saal zu verlassen. (Beifall bei Bundesräten der ÖVP.)

10.20

Präsident Josef Pfeifer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Andreas Eisl. Ich ersuche ihn, zu sprechen.

10.20

Bundesrat Andreas Eisl (Freiheitliche, Salzburg): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Die Diskussion hat bereits gezeigt, daß dieses Gesetz, diese Novellierung nicht nur von seiten der Freiheitlichen, sondern auch in den Reihen beider Regierungsparteien große Kritik hervorgerufen hat.

Es schaut so aus, als hätte es in Österreich einen Fall gegeben, der heute mit diesem Gesetz zu beseitigen wäre, und zwar der Fall Höchtl. Bundeskanzler Vranitzky hat sich sogar herabgelassen und hat gesagt: Einen Fall Höchtl gibt es bei den Sozialdemokraten nicht! – Ich pflichte


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