Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 38

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Landes wieder einmal Sand in die Augen gestreut werden, um die Hängematten des Privilegiensystems weiterhin zu verschleiern.

Darüber hinaus werden mit diesem Gesetz ungeahnte Möglichkeiten der Spesenritterei eröffnet. Die Medien haben dieses Spiel durchschaut. Lesen Sie die Tages- und Wochenpresse, und Sie werden sehen, daß die Zeitungen kein gutes Haar an diesem Gesetz lassen. Das haben schon meine Vorredner Eisl und Tremmel mit Zitaten dargelegt.

Dies wirkt aber auch, meine Damen und Herren, auf die Stimmung in der Bevölkerung, und man hört schon von allen Ecken aus dem Land im Hinblick auf den 13. Oktober das alte Schlagwort: Wahltag ist Zahltag! Und das gilt nicht nur für die Wahl zum EU-Parlament, sondern auch für die Wahlen in Wien, Donnerskirchen und Reutte.

Meine Damen und Herren! Der Tiroler AK-Präsident Dinkhauser sagt selbst im gestrigen "Standard" – ich zitiere –: Was das Parlament beschlossen hat, ist scheinheilig, wir brauchen aber eine transparente Regelung der Politikerbezüge. Und weiters fordert der Tiroler AK-Präsident eine sachliche Bezügediskussion, in die auch die Gemeinden und der halböffentliche Bereich wie Kammern und Gewerkschaften einbezogen werden sollen. Ähnliches hat auch schon am 5. Juli unser Herr Bundespräsident in einem ORF-Interview gefordert. Und genau das fordern auch wir Freiheitliche schon seit Jahren, aber jetzt wieder aufgrund dieses Anlaßfalles vehement, nämlich die Einbeziehung aller öffentlichen Positionen in ein objektives, transparentes und vor allem gerechtes Bezügesystem.

Neben dem öffentlichen Dienst auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene müssen auch die verpflichtenden und freiwilligen Interessenvertretungen, die Kammern genauso wie etwa Industriellenvereinigung oder Gewerkschaftsbund, miteinbezogen werden. Aber auch die Sozialversicherungen, die verstaatlichten Unternehmen inklusive Banken, Versicherungen und Energieversorgungsunternehmen müssen in ein derart objektiviertes Gesetzeswerk eingebunden werden.

Für Halbheiten, meine Damen und Herren, werden die Bürger in Zeiten eines Belastungspaketes kein Verständnis haben, und Sie werden dafür bei den Bürgern keine Zustimmung erfahren.

Abschließend möchte ich noch auf die bundesstaatlichen Aspekte dieses Gesetzesbeschlusses eingehen. Als Initiativantrag der Klubobleute Kostelka und Khol eingebracht, unterlag der Gesetzentwurf keiner Begutachtung durch die Länder, obwohl durch dieses Gesetz in Länderrechte eingegriffen wird. Ein offizielles Begehren der Landtagspräsidenten auf Mitwirkung an den gegenständlichen Regelungen wurde kalt abgelehnt, was sowohl vom Präsidenten des Salzburger Landtages Dr. Schreiner als auch vom Bundesratskollegen und früheren Föderalismus-Minister Jürgen Weiss in schriftlichen Äußerungen heftig kritisiert wurde.

Meine Damen und Herren! Es liegt jetzt an uns als Länderkammer, die Prinzipien des Föderalismus zu verteidigen und die Interessen unserer Bundesländer hier wahrzunehmen. Lassen wir es doch nicht zu, daß zentralstaatliche Tendenzen unter dem Vorwand irgendwelcher Prioritäten, Sachzwänge oder sonstiger vorgeschobener Notwendigkeiten mehr und mehr zum Durchbruch gelangen! Leisten wir als Ländervertreter einer Aushöhlung unseres bundesstaatlichen föderalistischen Aufbaus nicht auch noch Vorschub!

Ich bin zutiefst überzeugt davon, daß wir alle hier im Hohen Haus nur das Beste für unsere Heimatländer und damit auch das Beste für unser Vaterland Österreich wollen. Der vorliegende Gesetzesbeschluß aber ist derart unvollkommen und mit derartigen Mängeln behaftet, daß er im Falle der Annahme wahrlich nicht zu den besten Gesetzen unseres Rechtsstaates zählen würde.

Ich schließe mich daher dem Präsidenten des Salzburger Landtages an, der in seinem Schreiben vom 19. Juli dieses Jahres sagt – ich darf zitieren –: "Ich hielte es dem Ansehen des Parlamentarismus und im Interesse einer grundlegenden Bereinigung der Sache für angemessener, anstelle der vorliegenden halbherzigen und überstürzten Scheinlösung spätestens im


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