Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 44

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und prüft, ob es fünf Kilometer mehr oder weniger sind oder ob man mit dem Zug fahren oder fliegen hätte müssen.

Es gibt dafür ein hervorragendes Beispiel: Wenn ich mit dem Auto von Salzburg nach Wien fahre, kostet das dem Staat genausoviel, wie wenn ich fliegen würde, nämlich 4,70 S oder 4,30 S Kilometergeld. Den Nachteil allerdings muß man auch ehrlicherweise anführen: Eine Flugkarte zahle ich, die Kosten dafür werden mir ersetzt, und die Sache ist erledigt. Das Kilometergeld hilft mir aber, mein Auto zu erhalten. So ehrlich muß man auch sein! Das vergessen auch manche – auch das hat man in der Vergangenheit tun können –, nämlich daß man Dienstkilometer steuerlich geltend machen kann. Niemand ist gratis gefahren. Ich kenne niemanden, der das getan hat. Wenn jemand es getan hat, dann war er eigentlich nicht der Richtige, Gesetze zu beschließen.

Ich meine, meine Damen und Herren, daß eine Arbeitsgruppe, laufende Kontrolle und notwendige Novellierungen in der nächsten Etappe bei weitem die heutige Maßnahme, nämlich arbeitslose Einkommen abzuschaffen, rechtfertigen. Auch die versprochene und von uns aus mit betriebene Einkommenspyramide wird ihren Teil dazu beitragen, Transparenz in der Politik zu erreichen. Ich meine auch, daß es, wenn wir mit gutem Beispiel vorangehen, an Nachwuchspolitikerinnen und -politikern in Zukunft nicht mangeln wird.

Ich habe immer gesagt: Hinausgehen ist keine Lösung. Ich meine, man sollte zu einer Meinung stehen, so oder so. Mein Ja ist nicht mit Zähneknirschen, sondern nach Summierung der Vor- und Nachteile zustande gekommen, und ich fordere auch, die Privilegienbekämpfungspartei selbsternannter Art, die FPÖ, auf, mit uns zu gehen, und dieses Gesetz nicht zu behindern, sondern die Privilegien abzuschaffen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.24

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Weiss. – Bitte, Herr Bundesrat.

11.24

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte im folgenden die Gründe, warum ich im Einvernehmen mit den über Parteigrenzen hinweg maßgeblichen Repräsentanten meines Landes gegen dieses Gesetz stimmen werde, in fünf Bereiche gliedern und sie dann erläutern.

Das Gesetz ist überhastet zustande gekommen, nicht ausreichend durchdacht und unserer Meinung nach in einem Punkt verfassungsrechtlich bedenklich. Die notwendige Beseitigung arbeitsloser Einkommen wird mit neuen Formen von Entschädigungen verknüpft. Das ist weder notwendig noch sachgerecht! Es ist notwendig, zu regeln – dazu hat Kollege Prähauser vorhin sehr viel Bedenkenswertes und Richtiges gesagt –, aber nicht in dieser Form und nicht unter diesem Zeitdruck.

Das in die Zuständigkeiten der Länder mehrfach eingreifende Gesetz wurde über ihre Köpfe hinweg beschlossen. Ein späteres Inkrafttreten dieses Gesetzes würde keinen einzigen freiwilligen Verzicht auf arbeitsloses Einkommen verhindern. Schließlich als letztes: Ich meine, daß nicht Einsicht, sondern Uneinsichtigkeit die Diskussion zum Schaden der Politik weiter verlängern wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Zum Ersten: Der überhastet zustande gekommene Gesetzesbeschluß entspricht aus mehreren Gründen nicht den Anforderungen eines gründlich durchdachten und hinsichtlich seiner Auswirkungen transparenten Gesetzes. Es gab – weil es keines geben konnte – kein Begutachtungsverfahren. Es gab aber – was die Alternative gewesen wäre – auch keine breite Diskussion der Anträge und Beschlüsse, auch keine Beiziehung von Ländervertretern zu den Ausschußsitzungen des Nationalrates, wie das sonst gehandhabt wird.

Auch die mit einem Begutachtungsverfahren verbundene Einbindung externer Fachleute erfolgt bei diesem Gesetz nicht vorher, sondern bei der Erarbeitung der Richtlinien nach vorgegebenen


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