Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 60

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Hier gilt mein respektvolles Gedenken dem großen Vorarlberger Nationalratsabgeordneten Dr. Wolfgang Blenk, der auch auf europäischer Ebene Großes geleistet hat und uns vor kurzem verlassen hat.

Meine sehr Verehrten! In diesem Gesetz wird der 18-Stunden-Tag vorausgesetzt. Und ich habe auch gesagt, der Politiker wird sich ändern, denn, meine Damen und Herren: Heute gibt es eben einen öffentlich Bediensteten, der da im politischen Einsatz steht, wie Herr Hofrat Dr. Hummer, der öffentlich Bediensteter ist, ausübender Hofrat der oberösterreichischen Landesregierung und Mandatar, aber wir werden in der Zukunft dann sicherlich manchmal sagen: Diese Verpflichtung werden wir nicht übernehmen können im politischen Leben, weil wir auch unserem Beruf nachgehen müssen.

Es wird also ein neues Berufsbild und eine neue Situation entstehen. Ich denke dabei etwa an den Gendarmeriebeamten Richau aus Kärnten, der ein aktiver Bundesrat ist. Jeder einzelne von Ihnen bringt hier sein Schicksal mit. Und ich sage Ihnen: Das Kennzeichen eines Gesetzes ist die generell-abstrakte Norm. Die wird man auf die unterschiedlichen Politikerschicksale nicht überall in gleicher Weise anwenden können, und es werden sich Konsequenzen ergeben. Ich bin daher Herrn Bundesrat Prähauser sehr dankbar, daß er auf ein Beispiel hingewiesen hat – wir wissen denjenigen auch unter uns –, daß jemand ein großartiger Bürgermeister und glänzender Mandatar und Vertreter des Föderalismus ist, beruflich aber in der Luft hängt.

Hierzu möchte ich Ihnen sagen, daß die finanzielle Situation des Mandatars natürlich eine unterschiedliche ist, und dies ist dabei zu bedenken.

Meine Damen und Herren! Ein Ergebnis und eine Folge dieses Gesetzes ist, daß wir selbst ab 1. Jänner nicht die Möglichkeit haben, mit der Bahn zu fahren, aber alle Regiefahrer der Bundesbahn erhalten bleiben. Ich gönne es ihnen, denn ich schätze ihre Leistung, nur sage ich Ihnen: Der Anspruch, daß auch wir die Möglichkeit haben, zu diesen Zwecken zu fahren, ist damit ein anderer geworden, und die Abgrenzung der Kosten wird für die Finanzbeamten in der Zukunft mit größten Schwierigkeiten verbunden sein.

Meine sehr Verehrten! Was die Situation der Länder anbetrifft, wissen Sie, daß ich mich seit Jahrzehnten sowohl als Staatsrechtslehrer als auch Politiker vorbehaltlos für den Föderalismus eingesetzt habe, aber es gibt Grenzen, und dafür bitte ich Sie um Verständnis. Der Bundesgesetzgeber muß natürlich im Hinblick auf die Stellung der National- und Bundesräte, die ja Bundes- und nicht Gemeinde- und Landesorgane sind, sowie auch im Hinblick auf die Homogenitätsnotwendigkeit bundeseinheitliche Vorschriften erlassen, wobei es notwendig ist, daß man vorher den entsprechenden Kontakt mit den Ländern pflegt.

Meine Damen und Herren! Ich selbst habe mich in den letzten Wochen x-mal intervenierend dafür eingesetzt, daß Bestimmungen betreffend den Bundesrat aufgenommen werden, und ich danke den Zuständigen, daß sie meine hektische Motorik – in verschiedenen Tonhöhen, ich gebe das auch zu – ertragen haben. Genauso danke ich allen, die dazu Stellungnahmen abgegeben haben, wie etwa dem Herrn Bundesminister a. D. Bundesrat Jürgen Weiss, unserem Freund. Verehrter Herr Präsident, ich danke auch Ihnen für Ihr Engagement, und ich danke für das Verständnis von Frau Vizepräsidentin Haselbach. In diesem Zusammenhang tut es mir leid, daß unser Freund Walter Strutzenberger nicht ein weiterer Konkerbant gewesen ist, denn Walter Strutzenberger hat ja große Gewerkschaftserfahrung. Dieses Gesetz ist ihm erspart geblieben, er wird es aber sicher verfolgen, meine sehr Verehrten. Und ich kann Ihnen sagen, daß es in der letzten Zeit doch gelungen ist, einige Bestimmungen für das Bundesratspräsidium aufzunehmen.

An dieser Stelle habe ich selbst gesagt, daß ich als mehrmaliger Präsident und langjähriger Vizepräsident des Bundesrates in diesem Haus oft und oft – seit 1969 – den Eindruck gehabt habe, man sei ein lästiger Untermieter, der hier herinnen gerade noch geduldet ist. Mit diesem Gesetz ist es möglich gewesen, dort, wo der Präsident des Nationalrates die Verantwortung für die Parlamentsdirektion hat – denn wer für die Parlamentsdirektion ist, muß natürlich auch die Stellung des Chefs der Parlamentsdirektion, des Nationalratspräsidenten, entsprechend re


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