Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 86

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Trotz all dieser Probleme ist es doch gelungen, in einem Kompromiß, den keiner mag, die 7 Milliarden Schilling aufzubringen: zwei Drittel durch Einsparungen – wie schon erwähnt – bei Ärztehonoraren, bei Medikamentenkosten und bei den Spitalskosten. Es sind starke Einsparungen bei den Verwaltungskosten vorgesehen, es werden auch die geplanten Strukturmaßnahmen zu Einsparungen führen, und es wird vor allem laufend strengere Kontrollen geben.

Ich möchte auch hier nicht anstehen, zu unterstreichen, daß die Umschichtung des Finanzierungsbeitrages aus dem Familienlastenausgleichsfonds beim Wochengeld der Mütter von der Parität 50 Prozent FLAF und 50 Prozent Gebietskrankenkassen zu 70 Prozent FLAF und 30 Prozent Gebietskrankenkassen zu einer wesentlichen Entlastung der Krankenkassen geführt hat.

Das verbliebene offene Finanzierungsdrittel wird – wie schon erwähnt – durch die Beitragserhöhungen bei den Pensionisten, durch die Krankenscheingebühr, durch die Rezeptgebührenerhöhung, durch den beschränkten Kostenersatz bei den Wahlärzten und durch Einschränkungen bei den Reisekosten aufgebracht.

Für uns war aber insgesamt wichtig, daß die sozial Schwachen in unserer Gesellschaft von diesen Belastungen ausgenommen sind und der Krankengeldbezug für Langzeitkranke gesetzlich von 26 Wochen auf 52 Wochen erhöht wurde. Wäre das nicht geschehen, hätten diese Schwerstkranken nach einem halben Jahr auch keine finanzielle Grundabsicherung mehr in ihrer schwierigen Lebenssituation gehabt.

Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte aber auch einige Anmerkungen zu den Änderungen bei Werkverträgen machen, die durch das Strukturanpassungsgesetz, aber auch durch die 53. ASVG-Novelle bei den freien Dienstverträgen und bei den dienstnehmerähnlichen Werkverträgen rückwirkend mit 1. Juli 1996 wirksam werden. Andere Werkverträge sind von diesen Maßnahmen nicht betroffen.

Auch hier sei ungeschminkt gesagt, daß diese Maßnahmen notwendig wurden, da immer mehr unselbständig erwerbstätige Arbeitnehmer aus einem normalen oder ordentlichen Dienstverhältnis ausgeschlossen und in eine Quasi- oder Scheinselbständigkeit gedrängt wurden, die sie persönlich gar nicht angestrebt haben. Ein Beispiel dazu sind die selbständigen Regalbetreuerinnen, die es bereits im Handel österreichweit gibt.

Zu oft standen dann die Quasiunternehmer ohne Krankenversicherung, ohne Pensionsversicherung und ohne Unfallversicherung da. Privatversicherungen konnten sich diese Kolleginnen und Kollegen, diese Arbeitnehmer, meist nicht leisten. Das führte dann dazu, wenn sie von Krankheit erfaßt worden sind oder einen Unfall gehabt haben, daß sie diese Belastungen wirtschaftlich nicht verkraften konnten. (Bundesrat Dr. Rockenschaub: Die Zeitungsverkäufer weiterhin!)

Aus all diesen leidvollen Erfahrungen der letzten Monate und Jahre ist die Versicherungspflicht der dienstnehmerähnlichen Werkverträge aus sozialpolitischer Überlegung von uns zu begrüßen.

Ich möchte hier nicht anstehen, festzustellen, daß es doch noch gewisse Unklarheiten sowohl bei den Werkvertragsnehmern wie auch bei den Werkvertragsgebern gibt. Es fehlt vor allem noch eine klärende Verordnung des Finanzministers. Herr Bundesminister Hums! Ich möchte Sie bitten, daß Sie vielleicht dazu beitragen, daß diese fehlende Verordnung bald zur Verfügung steht.

Mir ist zweifelsohne klar, daß auch zwei Ziele bei der Sozialversicherungspflicht dieser Werkverträge erreicht werden sollten beziehungsweise verfolgt wurden. Erstens sollte der Flucht aus dem Sozialrecht und der Umgehung sozialversicherungspflichtiger Dienstverhältnisse ein Riegel vorgeschoben werden und damit die betroffenen Personen, die wirtschaftlich und arbeitsrechtlich gesehen normale Arbeitnehmer sind und mit solchen vergleichbar sind, unter den Schutz der Sozialversicherung gestellt werden.


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