Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 87

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Zweitens – das sei auch hier klar und deutlich gesagt – sollten im Zuge der Budgetsanierung erwerbstätige Personen und deren Beschäftiger auch dazu angehalten werden, ihren Beitrag zur Finanzierung unseres allgemein und über unsere Grenzen hinaus bekannten und auch anerkannten sozialen Netzes zu leisten und damit auch einen Beitrag zur Stabilisierung des Budgets.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ausgenommen von der Pflichtversicherung sind Beschäftigte, die allgemeine Presseprodukte vertreiben oder zustellen. (Bundesrat Dr. Rockenschaub: Warum?) Ich weiß, daß sehr viele meinen, daß das ein Kniefall vor der Mediaprint gewesen sein könnte. Ausgenommen – das ist das Entscheidende – sind von dieser Sozialversicherungspflicht nebenerwerblich tätige Amateursportler, Trainer, Kunstschaffende und, wie schon bisher, nebenerwerblich tätige Lehrende in den Einrichtungen der Erwachsenenbildung, was von unserer und von meiner Seite her zu begrüßen ist (Bundesrat Dr. Rockenschaub: Warum?) , da die Ansätze in den Budgets des Bundes, aber auch der Länder, leider noch immer sehr gering ausfallen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion des Bundesrates wird dieser Novelle sicherlich die Zustimmung geben, weil sie garantiert, daß auch für die sozial Schwachen weiterhin eine vorbildliche Gesundheitsversorgung garantiert ist. (Beifall bei der SPÖ.)

14.45

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Helga Moser. Ich erteile es ihr.

14.45

Bundesrätin Helga Moser (Freiheitliche, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auch einige Bemerkungen zur 53. Novelle des ASVG machen.

Persönlich hat mich sehr irritiert, daß ich beim Durchlesen dieser Novelle primär Maßnahmen gefunden habe, die der finanziellen Absicherung der Krankenkasse dienen und die nur von den Bürgern erbracht werden sollen. Änderungen, die Sozialversicherungsanstalten zwingen würden, sparsamer zu sein, durch Einsparungen in der Verwaltung zum Beispiel, sind nicht erkennbar.

Betroffen gemacht hat mich, daß wir 50 Jahre ein ASVG haben und heute bereits die 53. Novellierung diskutieren. (Bundesrat Ing. Grasberger: 40 Jahre!) Noch schlechter, wenn das in 40 Jahren passiert. In 50 wäre es besser gewesen.

Anpassungen an neue gesellschaftliche Gegebenheiten, Novellierung von Gesetzen sind natürlich generell nicht als negativ zu sehen. Sie beinhalten auch die Chance, echte Verbesserungen, aber für alle Betroffenen, zu sein.

Bei der heute zu beschließenden Novellierung scheint mir dies aber nicht der Fall zu sein. Als Beispiel dafür möchte auch ich die Umwandlung der satzungsmäßigen Pflichtleistungen der Fahrt- und Reisekostenzuschüsse in eine freiwillige Leistung erwähnen. Daß das nicht ein Punkt ist, den nur die Freiheitlichen diskutieren, die eine andere Meinung dazu haben als die, die in der Regierungsvorlage aufscheint, das möchte ich durch einen Brief, den der Vizepräsident des Roten Kreuzes Oberösterreich, Landtagsabgeordneter Leo Pallwein-Prettner ausgesendet hat, unterstreichen.

Auch er, der ja ÖVP-Mandatar ist, hat seine Ängste dahin gehend formuliert, daß der Ersatz von Transportkosten für medizinisch notwendige Rettungs- und Krankentransporte weiterhin eine Pflichtleistung bleiben muß, auf die der Anspruch des Versicherten besteht. Also so, daß die Formulierung eindeutig ist, ist es wirklich nicht. Auch der oberösterreichische Landesrat Josef Ackerl, der der SPÖ zuzuordnen ist, ist in dieser Causa an die Öffentlichkeit gegangen und hat eine Ablehnung durch den Bundesrat gefordert. (Bundesrätin Schicker: Entschuldigen Sie, Frau Kollegin, wenn ich Sie unterbreche, auch wenn Sie Ihre Jungfernrede halten: Dazu hat es eine


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