Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 88

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Ausschußfeststellung gegeben!) Dazu möchte ich gerade kommen, das habe ich mir als nächste Überlegung aufgeschrieben.

Frau Kollegin! Sie haben ganz recht, ich bin noch ganz neu, mir fehlt in sehr vielen Dingen der Überblick. Ich war aber sehr erstaunt – ich kenne das aus meiner Gemeinderatstätigkeit in Linz nicht –, daß im Sozialausschuß am Dienstag eine sogenannte Ausschußfeststellung zu diesem Gesetz abgegeben wurde.

Ich frage mich als Neuling: Kann man Gesetze denn nicht so formulieren, daß sie jeder versteht? Ist es nicht möglich, daß auch ich als Bürgerin, ohne daß ich ein politisches Mandat habe, ein Gesetz lesen kann und weiß, was man damit meint? – Das wollte ich dazu sagen. Sie haben sicher mehr Erfahrung als ich. Ich habe am Dienstag mit der Ausschußfeststellung nichts anfangen können.

Ich habe mir dann den Gesetzestext geholt – ich brauche jetzt solche Hilfen – und habe verglichen, was zuerst dringestanden ist und wie jetzt die Veränderung aussieht. Da frage ich mich schon, warum man textlich etwas verändert hat. Man hätte diese Bestimmung genau gleich lassen können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Daß dann vielleicht ein gewisses Mißtrauen da ist, daß man fragt, was denn wirklich dahintersteckt, müssen Sie uns zugestehen.

Zu diesem Punkt möchte ich weiters anregen, bei der Formulierung von Richtlinien und Gesetzen die Objektivität und die Transparenz der Mitteilungen zu beachten. Meiner Beobachtung nach – ich bin selbst im öffentlichen Dienst tätig – kommen sehr viele Novellierungen immer dann, wenn zuerst ein Gesetzestext nicht eindeutig formuliert worden ist. Ich glaube, es gehört zu den Aufgaben, manchen Problemen vielleicht etwas mehr Zeit und Muße und auch Diskussion einzuräumen, um dann Formulierungen zu haben, die von allen getragen werden können.

Ähnlich stellt sich für mich das Problem auch im Bereich der Werkverträge. So wie sie jetzt beschlossen werden sollen, sind sie unklar und auch nicht eindeutig formuliert. Ich fürchte, auch hier werden wir nachfolgend Interpretationsrichtlinien beziehungsweise Korrekturen bekommen. In diesem Zusammenhang möchte ich mich den Wünschen von Frau Kollegin Giesinger nach Durchführbarkeit und verständlicher Formulierung von Regierungsvorlagen anschließen.

Als Bundesrätin fühle ich mich – das sage ich ganz bewußt heute bei meiner ersten Wortmeldung – sicher primär der Bevölkerung von Oberösterreich verpflichtet. Ich sehe es als meine Aufgabe an, Richtlinien, die erstellt werden, danach zu hinterfragen, wie sie sich im Land, aber auch in den Kommunen auswirken. Als Gemeinderätin von Linz habe ich schon des öftern die Erfahrung gemacht, daß Bundesgesetze Auswirkungen speziell finanzieller Natur haben, die dann gerade die Kommunen sehr stark belasten. Ich glaube, es ist auch hier unsere Aufgabe, im Bundesrat diesen Aspekt nicht aus den Augen zu verlieren. Ich werde jedenfalls, so wie auch meine Fraktion, gegen diesen Antrag stimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.52

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zum Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Hums. Ich erteile es ihm.

14.52

Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muß zunächst eines klarstellen, was immer wieder aus meiner Sicht völlig falsch zitiert wird: Der Schwerpunkt dieser Novelle liegt in der Sicherung der Finanzierung der hohen Qualität unserer Gesundheitsvorsorge und Krankenbehandlung und nicht in der Sanierung der Krankenkassen. Das wird immer wieder falsch zitiert.

Wir haben in Österreich eine vorbildliche Gesundheitsvorsorge, und diese wollen wir auch in Zukunft mit all den Fortschritten der Medizin allen erhalten, unabhängig von ihrem persönlichen Einkommen. Ich glaube, das ist mit dieser Novelle für die nächste Zeit sichergestellt. Denn wir


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