Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 89

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müssen eines berücksichtigen: Die Kosten im Bereich des Gesundheitswesens sind auch in den letzten Jahren gestiegen.

Es gibt dafür unterschiedliche Gründe, zunächst einmal positive Gründe. Positive Gründe sind, daß die Lebenserwartung erfreulicherweise ständig steigt. Das ist erfreulich. Erfreulich ist, daß die Möglichkeiten der Medizin im Bereich der Diagnose, im Bereich der Therapie, durch den Fortschritt der Forschung im medizinischen Bereich von Jahr zu Jahr, ja von Monat zu Monat ständig steigen. Wenn jetzt jemand behaupten möchte, man könnte alle diese Fortschritte und die Gesundheitsvorsorge auch bei dem erfreulicherweise steigenden Lebensalter mit all den neuen Elementen der Medizin, die es gibt, zum Nulltarif weiterliefern, dann muß man ihm sagen, das ist nicht möglich. Es gibt daher Kostenanstiegskomponenten, die wir akzeptieren müssen, die es auch in Zukunft geben wird. Umso notwendiger ist es, daß wir dort Kosten einsparen, wo das möglich ist. Das ist auch in den letzten Monaten und auch im vorigen Jahr geschehen.

Natürlich steht das nicht alles im Gesetz. Rationalisierungen im Bereich der Verwaltung können nicht im Gesetz festgelegt werden. Sie erfolgen in Verhandlungen mit der Belegschaftsvertretung, in Organisationsänderungen. Es hat im Bereich der Sozialversicherungen vor einigen Jahren die Häusermann-Studie gegeben, eine Studie eines international anerkannten Rationalisierungsunternehmens. Diese Studie wird und wurde umgesetzt. Wir haben damals festgelegt, daß 1995/96 neuerlich geprüft wird, wieweit diese Studie umgesetzt wird, wieweit sie umgesetzt wurde, wie effizient die Schritte sind. Wir sind jetzt dabei, neuerlich auch für die künftige Zeit, voraussichtlich wieder mit einem externen Unternehmen, weitere Möglichkeiten der Rationalisierung im Bereich der Verwaltung zu suchen – ohne Qualitätsverlust für die Versicherten, ohne Kundennähe zu verlieren.

Wir haben im Bereich der Verwaltungskosten auch jetzt wieder festgelegt und bereits in den Verhandlungen zwischen Hauptverband und den Gewerkschaften umgesetzt, daß es rund 300 bis 400 Millionen Schilling Einsparungen im Bereich der Verwaltung gibt – in einem Jahr! Diese Einsparungen werden auch fortgesetzt. Sie können natürlich in der Form nicht im Gesetz stehen. Sie müssen praktiziert werden, und das geschieht.

Wir haben mit der Spitalsreform erhebliche Kostendämpfungen gemeinsam mit den Ländern vereinbart. In vielen Gesprächen von mir mit dem Hauptverband, mit der Pharmaindustrie, mit den Apothekern, mit den Vertretern der Ärzte wurden Einsparungsmaßnahmen festgelegt. So haben wir von dem Fehlbetrag, der ohne Maßnahmen im nächsten Jahr entstanden wäre, rund zwei Drittel durch vertretbare Kosteneinsparungen hereingebracht, Kosteneinsparungen, die auch im Hinblick auf die Qualität der Gesundheitsvorsorge vertretbar sind.

Nach all diesen Einsparungen bleibt aber aufgrund der vorher zitierten Situation, daß wir erfreulicherweise länger leben, daß wir den medizinischen Fortschritt allen zugute kommen lassen müssen und wollen, ein Betrag, der für die Finanzierung noch offen ist und der auf der Einnahmeseite hereinzubringen ist.

Sie kennen die Diskussion. Und wenn immer von den Wahlen geredet wird: Wir haben mit den Bestimmungen des Strukturanpassungsgesetzes, mit den Bestimmungen dieser Novelle kein einziges Mal Versprechen gebrochen, aber überhaupt keines. Wir haben im Bereich der Gesundheitsvorsorge auf sozialdemokratischer Seite erklärt: Wir werden nicht zulassen, daß es Selbstbehalte in Formen gibt, die sozial Schwächeren medizinische Leistungen verwehren oder Barrieren aufbauen würden, daß jemand zum Arzt geht. Mit keiner einzigen Bestimmung dieser Novelle wird dagegen verstoßen. Ganz im Gegenteil, sie sichert ab, daß auch in Zukunft allen der medizinische Fortschritt zur Verfügung steht.

Nach den Kosteneinsparungen gab es eben die Überlegung: Wie ist diese Differenz, dieses fehlende Drittel hereinzubringen? – Die Entscheidung war rasch zu treffen, und zwar auch deshalb, weil aufgrund der heutigen Situation in einzelnen Bereichen der Krankenversicherungen schon die Diskussion zu führen war und auch entsprechende Beschlüsse von den Selbstverwaltungen bereits gefaßt werden mußten, das Krankengeld zu reduzieren. Beispielsweise mußte die Wiener Gebietskrankenkasse aufgrund der Finanzsituation und der bestehenden


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