Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 91

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dern ein Problem der Verwaltungskosten. Und daher glaube ich, man sollte das künftig wieder diskutieren, aber im Zusammenhang mit einer gesamten Neuregelung der Finanzierung.

Warum wird diese Gebühr von den Dienstgebern einzuheben sein? – Hier möchte ich bei Herrn Bundesrat Mag. Langer anschließen. Er hat angeregt, die Ärzte sollten das kassieren. Die Krankenscheine werden derzeit aus berechtigten Gründen von den Dienstgebern ausgegeben. Die Dienstgeber hätten bei meiner Variante mit zur Beitragserhöhung beitragen müssen. Die Letztvariante von mir sah übrigens fünf Hundertstel Prozentpunkte Beitragserhöhungen bei den Arbeitern und fünfzehn Hundertstel bei den Angestellten vor. Das ist längerfristig gesehen sicherlich auch ein späteres Diskussionselement. Die Dienstgeber brauchen diese Beitragsleistung nach diesem Kompromiß nicht zu zahlen. Sie haben daher aber die Aufgabe, diese Krankenscheingebühr einzuheben, denn es wäre den Versicherten nicht zumutbar, daß sie Krankenscheine außerhalb des Betriebes irgendwo besorgen müssen. Und die Ärzte sind für diese Gebühr nicht eingetreten, daher wäre es sehr schwer gewesen, ihnen diese Gebühr zur Einhebung dann vorzuschreiben.

Das ist der Grund für die Einhebung der Gebühr durch die Dienstgeber, und das ist diese Kompromißvariante, zu der die Sozialpartner auch gestanden sind. Ich sage Ihnen ganz offen, es gibt bei mir keine doppelten Erklärungen. Ich habe immer erklärt, es wäre aus meiner Sicht eine maßvolle Beitragsanhebung vernünftiger gewesen, die Dienstgeber und Dienstnehmer getragen hätten und die den geringsten Verwaltungsaufwand verursacht hätte. Ich stehe aber zu diesem Kompromiß, weil er die jetzige Regelung ermöglicht, weil er die finanzielle Sicherheit des Gesundheitswesens jetzt und hier ermöglicht. Ich stehe aber nicht an zu sagen, daß auch das wieder einmal diskutiert werden soll.

Zur Kritik, die ich bei dieser Gelegenheit immer wieder höre, daß es im ASVG schon so viele Novellen gibt: Das Schrecklichste wäre, wenn es im ASVG nicht immer wieder zeitgerecht Novellen geben würde. In diesem Gesetzesbereich, der am meisten mit unserem Leben verbunden ist, ist es immer wieder notwendig, daß wir korrigieren und anpassen. Und das geschieht auch hier mit diesen Maßnahmen, wobei ich gleich eines vorweg zu den immer wieder diskutierten Werkverträgen sagen möchte.

Das Problem der Werkverträge, der unechten Werkverträge ist zu lösen, so unpopulär das sein mag. Als Sozialminister hätte ich es mir leichter machen und das Ganze so belassen können, wie es heute ist. Nur ist in den letzten Jahren immer mehr und mehr die Tendenz verstärkt worden, daß Dienstverhältnisse umgangen wurden durch unechte Werkverträge, unechte Werkverträge, die dazu führen, daß der Betroffene in Wirklichkeit die gleichen Tätigkeiten verrichtet, aber keinen sozialen Schutz hat. Und das kann man als verantwortungsbewußter Politiker nicht mehr akzeptieren, weil hier viele Menschen keinen sozialen Schutz haben und weil immer mehr und mehr diese Möglichkeiten genützt werden, um die Sozialversicherungspflicht bei diesen Tätigkeiten zu umgehen.

Die Zukunft wird immer mehr Probleme bereiten, was die Einteilung betrifft. Früher einmal war es völlig klar, wer in der Früh in ein Unternehmen gegangen ist und am Abend wieder heimgegangen ist, war ein Dienstnehmer. Aber immer mehr gibt es jetzt die Möglichkeit – Telearbeit und so weiter –, daß man von vornherein ausweicht, zum Schaden der Betroffenen, die dann keinen Sozialversicherungsschutz haben.

Ich verstehe, daß viele junge Menschen vielleicht nicht daran denken, daß sie diesen Schutz brauchen, und auch gegen diese Bestimmungen eintreten, weil sie ohne diese Beiträge netto mehr verdienen. Das ist aber kurzsichtig! Denn beim ersten Unfall, bei der ersten größeren Krankheit und später natürlich beim Pensionsanspruch fehlen der Versicherungsschutz, diese Versicherungsjahre und -zeiten. Daher bitte ich um Verständnis, daß es notwendig war – es ist eine schwierige Materie, eines der schwierigsten Kapitel im Bereich der Sozialversicherung, man denke an die Abgrenzungen und und und –, hier eine Regelung zu treffen.

Ich stehe nicht an, hier zu sagen: Auch in diesem Bereich wird es noch eine Reihe von Novellierungen geben, bis wir das gesamte neue System auch praxisgerecht gestaltet haben.


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