Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 101

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wäre und was auch ohne Frage notwendig ist, sondern auch durchaus operativ angelegt sein kann. Diesen Spielraum läßt das Gesetz.

Es liegt für mich somit auf der Hand, daß der Begriffsinhalt des in § 31 ASVG eingeführten Controllings in einer Weise unbestimmt ist, die diese Bestimmung in Widerspruch zu Artikel 18 der Bundesverfassung setzt, die somit verfassungswidrig sein dürfte. Die endgültige Wertung wird dann dem Verfassungsgerichtshof zukommen, der damit sicherlich, so nehme ich an, befaßt werden wird.

Unabhängig von allen sonstigen Einwendungen, über die ich mich hier nicht weiter verbreiten will, bin ich allein schon aus diesem Grund, aber auch mit Rücksicht auf die Stellungnahme meines eigenen Landes, nicht dafür zu haben, einer solchen Bestimmung zuzustimmen.

Zum Abschluß möchte ich noch ein anderes Thema anschneiden, ein Thema, das nur mittelbar damit zusammenhängt – damit ich mich nicht ein zweites Mal zu Wort melden muß –, nämlich die Nachtarbeit für Frauen. In Vorarlberg haben bereits zahlreiche Frauen ihren Arbeitsplatz verloren, weil sie auf der Grundlage der Freiwilligkeit – das muß stets vorausgesetzt bleiben – Nachtarbeit leisten wollen, von Gesetzes wegen aber nicht dürfen.

Nun wissen wir aus vielen Gesprächen mit Frauen, daß manche das aus guten Gründen nicht wollen, und ich würde das an ihrer Stelle auch so halten. Aber manche wollen es eben doch, aber auch denen ist es verwehrt. Sie werden in der Praxis durch Männer ersetzt. Das ist die Alternative, die das Unternehmen hat. Es ist nun davon auszugehen, daß dieser Ersatz weiblicher Arbeitskräfte durch Männer zwar eine kurzfristige Übergangslösung ist, aber mittel- und langfristig eine Gefährdung des Unternehmensstandortes bewirken wird.

Aus dem Sozialministerium war mehrmals die Zusage zu hören, daß man noch vor dem Sommer eine Lösung finden werde. Jetzt hat man die Lösung für den 1. Jänner des kommenden Jahres angekündigt. Ich will nicht weiter darauf eingehen, wie es dazu gekommen ist und welche Probleme noch damit zusammenhängen. Ich möchte nur darauf hinweisen, daß vom Vorarlberger Gewerkschaftsbund, von der Vorarlberger Arbeiterkammer, aber auch von den Betroffenen selbst sehr massiv darauf gedrängt wird, daß man zumindest für diesen sensiblen Bereich – Sie kennen das alles, Herr Bundesminister – eine Übergangslösung auf Basis eines Kollektivvertrages oder einer neuen Betriebsvereinbarung finden möge, weil die Zeit bis zum 1. Jänner noch sehr lange ist. In einer Zeit, in der wir um jeden Arbeitsplatz, auch um jeden Frauenarbeitsplatz, kämpfen müssen, ist diese Ungeduld der Betroffenen durchaus verständlich, und ich richte daher an Sie die Bitte, mittels einer Übergangslösung den bereits heute und auch den allenfalls künftig betroffenen Frauen ihre Arbeitsplätze zu sichern. Dieses Anliegen möchte ich Ihnen, Herr Minister, für die Sommerzeit mit auf den Weg geben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.56

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Darf ich Frau Bundesrätin Kainz, bevor ich ihr das Wort erteile, fragen, wie lange sie ungefähr vorgesehen hat, zu sprechen. (Bundesrätin Kainz: Jedenfalls länger als 5 Minuten, zirka 10 Minuten.)

Dann schlage ich vor, daß wir jetzt bis 16 Uhr die Verhandlungen unterbrechen, um 16 Uhr die dringliche Anfrage aufrufen und Kollegin Kainz dann nach Beendigung der dringlichen Anfrage zu den Tagesordnungspunkten das Wort erhält.

Ich unterbreche die Sitzung. (Die Sitzung wird um 15.57 Uhr unterbrochen und um 16.02 Uhr wiederaufgenommen. )

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich darf Sie bitten, die Plätze einzunehmen, damit wir fortsetzen können.


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