Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 102

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Dringliche Anfrage

der Bundesräte Dr. Tremmel, Dr. Kapral an den Bundesminister für Arbeit und Soziales betreffend Aufkündigung der Krankenkassenverträge mit privaten Krankenanstalten (1203/J-BR/96)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über die dringliche Anfrage 1203/J-BR/96 der Bundesräte Dr. Tremmel, Dr. Kapral und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Soziales betreffend Aufkündigung der Krankenkassenverträge mit privaten Krankenanstalten.

Da diese inzwischen allen Bundesräten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch die Schriftführung.

Die dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Trotz unzureichender Versorgung der Patienten in öffentlichen Spitälern (jüngstes Beispiel: tödliche Schimmelpilze in der Uniklinik Innsbruck) planen Österreichs Sozialversicherungsträger, ihre Verträge mit privaten Krankenanstalten vor dem 1. 1. 1997 zu kündigen und ihre Finanzkraft auf die Spitäler in öffentlicher Hand zu konzentrieren.

Die Finanzierung von privaten Krankenanstalten für stationäre Heilbehandler erfolgt bisher durch die gesetzliche Krankenversicherung in derselben Höhe pro Aufenthaltstag wie die öffentlichen Krankenanstalten im entsprechenden Bundesland.

Die Pflegegebührenersätze, die von den Krankenversicherungsträgern für private Krankenanstalten zu leisten sind, werden durch privatrechtliche Verträge vereinbart. Eine Obergrenze für PGE an privaten Krankenanstalten ist für gemeinnützige Krankenanstalten durch jene Bestimmung des KAG gegeben, die besagt, daß der Betrieb einer gemeinnützigen KA nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein darf.

Die durchschnittlichen PGE betrugen zum Beispiel in der Steiermark 35,2 Prozent, in Wien 23,0 Prozent und in Vorarlberg 40,3 Prozent der durchschnittlichen amtlichen Pflegegebühr (1995), die in Wien 6 335 S, in der Steiermark 3 698 S, und in Vorarlberg 3 618 S betrug.

Laut Angaben von privaten Krankenanstalten ist bei identer Diagnose und Behandlung die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in einer privaten KA nachweislich um bis zu 30 Prozent kürzer als in einer KA in öffentlicher Hand. Der PGE deckt in der Steiermark etwas mehr als 50 Prozent der von den privaten KA in Rechnung gestellten täglichen Pflegegebühren. Der Rest wird vom Patienten selbst beziehungsweise von seiner privaten Krankenzusatzversicherung geleistet.

Mit diesen beiden Finanzierungswegen ist es den Trägern der privaten KA bisher möglich gewesen, die erforderlichen Mittel zum Betrieb der Anstalt, für die Erhaltung bzw. für die technische Ausrüstung und deren Erneuerung zu erwirtschaften.

Durch die geplante Neuregelung der Krankenanstaltenfinanzierung einerseits und die Bestrebungen zur Vertragsaufkündigung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung andererseits laufen die Privatspitäler Gefahr, ihre Ausgaben voll auf die Patienten umlegen zu müssen oder ihren Betrieb einzustellen. Dies hätte schwerwiegende Auswirkungen auf die freie Arztwahl und die Versorgungssicherheit der Bevölkerung.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Arbeit und Soziales die nachstehende

dringliche Anfrage:

1. Wann wurden Sie vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger darüber informiert, daß die privatrechtlichen Verträge zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen und den privaten Krankenanstalten gekündigt werden?


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