Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 103

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2. Welche gesetzliche Krankenversicherungen haben bereits die bestehenden Verträge mit welchen privaten Krankenanstalten gekündigt?

3. Welche Auswirkungen auf den Weiterbetrieb und die Patientenbetreuung hat diese Vertragskündigung für private, gemeinnützige Krankenanstalten?

4. Welche Auswirkungen auf den Weiterbetrieb und die Patientenbetreuung hat diese Vertragskündigung für echte private Krankenanstalten?

5. Welche verbindlichen Regelungen zur Finanzierung des Weiterbetriebs und der Patientenbetreuung werden zwischen privaten, gemeinnützigen Krankenanstalten einerseits und den gesetzlichen Krankenversicherungen und/oder den einzelnen Bundesländern auf der anderen Seite vereinbart?

6. Welche verbindlichen Regelungen zur Finanzierung des Weiterbetriebs und der Patientenbetreuung werden zwischen echten Privatkrankenanstalten einerseits und den gesetzlichen Krankenversicherungen und/oder den einzelnen Bundesländern und/oder den einzelnen Privatversicherungsträgern andererseits vereinbart?

7. Müssen privat versicherte Patienten mit einer weiteren Erhöhung ihrer Prämienzahlungen/höheren Selbstbehalten/schlechterer Versorgung rechnen, wenn die Privatkrankenanstalten keine Pflegegebührenersätze von den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern mehr bekommen?

8. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um den Weiterbestand der Privatkrankenanstalten (echte und gemeinnützige) zu sichern, da die Versorgungssicherheit der Patienten in öffentlichen Krankenanstalten nicht durchwegs gegeben ist, wie das jüngste Beispiel der tödlichen Schimmelpilzerkrankungen in der Universitätsklinik Innsbruck beweist?

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne der Bestimmungen des § 61 GO-BR dringlich vor Eingang in die Tagesordnung zu behandeln.

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich erteile Herrn Bundesrat Dr. Tremmel als erstem Anfragesteller zur Begründung der Anfrage das Wort.

16.03

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitlliche, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister für Arbeit und Soziales! Schon 18 Patienten tot, das ist der Killerpilz von Innsbruck. – Das finden Sie heute als Schlagzeile in einer Zeitung. Das läßt ahnen, was passieren könnte, wenn allein der öffentliche Bereich für die Errichtung von Krankenanstalten zuständig wäre, und was das für den Patienten bedeuten würde, wenn es nicht private Bereiche gebe, wohin der einzelne ausweichen könnte.

Diese Feststellung, meine Damen und Herren, bezieht sich natürlich nicht auf die Struktur der öffentlichen Krankenanstalten allgemein. Ich bin überzeugt davon, daß die Innsbrucker bemüht sein werden, dieses tödliche Übel so schnell wie möglich zu beseitigen. Entsprechende Interventionen sind höheren Orts schon vor langer Zeit erfolgt.

Aufgrund der geplanten Neuregelung der Krankenanstaltenfinanzierung einerseits und der Bestrebungen zur Vertragsaufkündigung seitens der gesetzlichen Krankenversicherungen anderseits laufen die Privatspitäler Gefahr, die Finanzierung ihrer Aufgaben voll auf die Patienten umlegen zu müssen oder ihren Betrieb einzustellen. Dies hätte schwerwiegende Auswirkungen auf die freie Arztwahl und die Versorgungssicherheit der Bevölkerung.


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