Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 119

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Ansätze enthalten sind und der erfolgreiche Versuch unternommen wird, das eine oder andere Problem im Lichte der eingeschränkten Finanzierungsmöglichkeiten zu bewältigen.

Es hat aber im Zusammenhang mit dieser 53. ASVG-Novelle neben grundsätzlichen Fragen der Finanzierung vor allem bei zwei Punkten Kritik aus Bundesländersicht gegeben, wobei ich gleich zu Beginn jene Frage aufwerfe, die bereits aufgeklärt wurde und die zu massiven Befürchtungen in den Ländern geführt hat, nämlich die Frage der Krankentransportkosten.

Ich zitiere noch einmal die Ausschußfeststellung des Sozialausschusses. Es wird festgehalten, daß durch die Änderung der 53. ASVG-Novelle nur die satzungsmäßige Pflichtleistung des Ersatzes der Reise- und Fahrtkosten in eine freiwillige Leistung umgewandelt werden soll. Die im § 153 Abs. 5 ASVG geregelten Krankentransportkosten bleiben als Pflichtaufgabe der sozialen Krankenversicherung weiterhin bestehen. Das heißt, daß auch künftig die Satzungen der Krankenversicherungsträger Regelungen über die Gewährung von Krankentransportkosten vorzusehen haben.

Wenn Sie schon der Ausschußfeststellung keine Verbindlichkeit zuordnen, dann gehe ich davon aus, daß Sie wenigstens so viel Vertrauen in das Wort eines Ministers und seiner Mitarbeiter haben, daß Sie nun zur Kenntnis nehmen, daß diese Frage im Sinne all jener, die Kritik geübt und Befürchtungen gehabt haben, gelöst worden ist und daß Sie das auch – es geht uns ja so oft darum, das Selbstwertgefühl und die Notwendigkeit des Bundesrates zu unterstreichen – als Erfolg des Bundesrates sehen.

Wir oberösterreichischen SPÖ-Abgeordneten hatten ursprünglich ebenfalls massive Befürchtungen und wollten gegen die 53. Novelle stimmen, werden nun aber aufgrund der Tatsache, daß uns verbindlich versichert wurde, daß dieses Problem aus der Welt geschafft ist und offensichtlich auf einem Mißverständnis beruht hat, daß diese Frage geregelt ist, zustimmen. Meine Damen und Herren von den Freiheitlichen! Ich hätte mir eigentlich auch von Ihnen diese Haltung erwartet und halte daher den Antrag, den Sie auch schon im Sozialausschuß eingebracht haben, für unnotwendig. Aber Sie haben heute schon einige Male festgehalten, daß zwar Sie eine Meinung haben können, anderen dies aber nicht zugestanden wird.

Der zweite Kritikpunkt, der heute vor allem sehr massiv von Kollegen Weiss angesprochen wurde, betrifft die grundsätzliche Frage – sie ist sicherlich sehr grundsätzlich, weil sie föderalistische Vorgangsweisen anspricht –, des übergreifenden Controllings im Hauptverband. Herr Kollege Weiss hat uns heute hier das Problem sehr plakativ wissenschaftlich aufbereitet und erklärt, daß es für die Bezeichnung "Controlling" offensichtlich selbst in Fachkreisen keine ausreichende Definition gibt. Umso verständlicher ist es vielleicht, Herr Bundesminister, daß in den Ländern Befürchtungen dahin gehend geäußert wurden, daß es zu einem Kompetenzverlust kommen könnte. Diese Befürchtungen sind also nicht ganz gegenstandslos, vor allem als mir versichert wurde, daß dieses übergreifende Controlling in der ursprünglichen Formulierung – nicht in der alten bestehenden, die schon Rechte beinhaltet hat –, im ursprünglichen Entwurf nicht enthalten war und sozusagen in letzter Minute hineingekommen ist. Wie gesagt, die Frage der Zentralisierung und die Befürchtungen der Länder sind zur Kenntnis zu nehmen, sind ernst zu nehmen.

Dem Argument, daß Synergien optimal zu nutzen sind und daß auch der Hauptverband aus Vertretern der Länder besteht und in Form der Selbstverwaltung seine eigenen Beschlüsse fassen kann, kann ich etwas abgewinnen. Nichtsdestotrotz möchte ich aus dieser Diskussion die Forderung ableiten, daß mehr als bisher mit den einzelnen Kostenträgern in den Ländern, auch mit den Finanzreferenten in den Ländern mehr Gespräche und Verhandlungen geführt sollten als bisher, um solche Mißverständnisse und unliebsame Diskussionen, die sicher in der Sache schädlich sind, zu vermeiden.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf jeden Fall feststellen, daß über diese Frage, über die Diskussionen hinaus die Versichertennähe, also die dezentrale Vorgangsweise, im höchstmöglichen Ausmaß unter Beibehaltung der Autonomie der Träger sowie auch der Form der Selbstverwaltung gewährleistet werden muß. Das bezieht sich auch auf die immer wieder geforderte, heute auch schon angesprochene Zusammenlegung von Gebietskrankenkassen – mit dem


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