Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 120

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Argument der Kosteneinsparung. Die Argumente der Kosteneinsparung sind durch Zahlen ausreichend widerlegt und immer wieder widerlegbar. Ich habe die Zahlen der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse mit, wenn jemand das Bedürfnis hat und vielleicht auch glaubt, daß das, was da drinnen steht, nicht richtig ist, dann kann er bei mir Einsicht begehren.

Auch die von Ihnen, Herr Minister, zitierte Häusermann-Studie widerlegt das Argument einer unter allen Umständen sinnvollen Zusammenlegung. Damit ist natürlich nicht gemeint, daß es nicht zu kostensparender Zusammenarbeit und zu Einsparungsmaßnahmen auch im Bereich der Verwaltung kommen kann. Auch das ist sinnvoll, notwendig und möglich. Dazu bedarf es aber nicht solch grundsätzlicher Einschnitte. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse hat seit 1994 ihren Personalstand um 9,7 Prozent gesenkt. Das ist ein Umstand, der mich als Gewerkschafterin nicht gerade begeistert, aber angesichts der nicht wegzuleugnenden Finanzierungsschwierigkeiten ist auch eine Personalreduzierung – wenn sie nicht auf Kosten der Substanz geht – zu akzeptieren.

Meine Damen und Herren! Mir ist durchaus bewußt, daß es vor dem Hintergrund einer schlechten Wirtschaftsentwicklung, einer geringeren Beschäftigtenzahl und damit geringerer Beitragsleistungen, eines rasanten medizinischen Fortschritts und damit einer enormen Kostenbelastung, die auch mit Strukturschwierigkeiten behaftet ist, fast unmöglich erscheint oder zumindest sehr schwierig ist, eine von allen Gruppierungen akzeptierte Finanzierung der sozialen Krankenversicherung und des gesamten Gesundheitswesens zu erreichen.

Als Gewerkschafterin, also als Vertreterin der unselbständig Erwerbstätigen – ohne alle anderen Gruppierungen der österreichischen Bevölkerung völlig aus den Augen verlieren zu wollen –, muß ich aber darauf hinweisen, daß die Finanzierungsmaßnahmen, die jetzt ein Teil der 53. Novelle sind, die Vertragspartner – Versicherte – stärker belasten als andere Gruppierungen, zum Beispiel durch die Einführung der Krankenscheingebühr. Es geht mir aber nicht vordergründig um die finanzielle Belastung – ich kann mich dem Argument durchaus anschließen, daß diese den betroffenen Bevölkerungsgruppen aufgrund der Entschärfungen, die vorgenommen worden sind, zumutbar sind –, sondern mir geht es um die Tatsache, daß damit das Prinzip der gemeinsamen Finanzierung der sozialen Krankenversicherung verlassen wurde, nämlich das gemeinsame Finanzieren durch die Vertragspartner, Versicherte, also Erwerbstätige, unselbständig Erwerbstätige und Arbeitgeber. Diese Relation wird durch solche Maßnahmen verschlechtert.

Selbstbehalte der Versicherten – im übrigen sind das im Rahmen der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse bereits jetzt jährlich 1,3 Milliarden Schilling, die von den Versicherten in Form von Selbstbehalten aufgebracht werden – sind meines Erachtens keine geeigneten Mittel, um die notwendigen Strukturänderungen herbeizuführen. Und darum geht es ja letztlich, daß Strukturänderungen und ausgabenreduzierende Maßnahmen – ich setze diese zumindest teilweise mit Strukturänderungen gleich – herbeigeführt werden müssen.

Diese Strukturänderungen müssen aber eine Kostendämpfung ohne Qualitätsverlust zum Ziel haben. Ein Qualitätsverlust bedeutet nämlich, daß die notwendige Versorgung und Erhaltung der Gesundheit der österreichischen Bevölkerung nicht mehr gewährleistet wären. Ich glaube aber, daß eine völlige Neuordnung unseres Gesundheitswesens zu ehrgeizig wäre. Wir haben bereits hier im Haus gravierende Auffassungsunterschiede in der einen oder anderen Form, und ich gehe davon aus, daß hier nicht alle Gruppierungen so vertreten sind wie in den Gesprächen, die dann auch zu echten Vertragsunterzeichnungen zwischen den Kostenträgern führen würden.

Ich gehe davon aus, daß Maßnahmen zu ergreifen sind, die mit möglichst hoher Akzeptanz aller Beteiligten Fehlentwicklungen, die auch durch Veränderungen, demographische Veränderungen, aber auch Veränderungen in den Bedürfnissen entstehen, entgegensteuern, wobei aber einige Grundsätze aufrecht bleiben müssen, und zwar nicht nur aufrecht bleiben, müssen, sondern auch noch verstärkt werden müssen.

Ich möchte Ihnen hier einige Beispiele anführen, die bereits mit dem Vertragspartner Ärzte in einer Fachleutegruppe beraten wurden. Ich gehe davon aus, daß diese Forderungen keinen


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite