Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 124

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17.47

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Minister! Da ich nicht wiederholen möchte, was meine Vorredner schon gesagt haben, möchte ich nur einige für mich wichtige Punkte der ASVG-Novelle anführen und auch sagen, warum ich dieses Gesetz ablehne.

Positiv daran ist, daß durch diese Novelle keine unmittelbare Erhöhung der Lohnnebenkosten erfolgt. Dies wurde ja auch im Regierungsübereinkommen festgeschrieben. Durch dieses Gesetz werden auch strukturelle Maßnahmen gesetzt, um die Krankenkassen zu sanieren.

Allerdings muß ich feststellen, daß im Artikel I Z 41, § 31 Abs. 3 Z 2, die ständige Beobachtung der Entwicklung der Sozialversicherung in ihren Beziehungen zur Volkswirtschaft und die Ausarbeitung konkreter Vorschläge beziehungsweise die Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung der dauernden Leistungsfähigkeit der Sozialversicherung ohne Überlastung der Volkswirtschaft durch ein versicherungsträgerübergreifendes Controlling eingeführt werden soll. Die ständige Beobachtung und die Ausarbeitung konkreter Vorschläge beziehungsweise Durchführung von Maßnahmen war schon im alten Gesetz Pflicht. Neu ist das versicherungsträgerübergreifende Controlling, und diesbezüglich hat, wie mein Kollege Bundesrat Weiss bereits ausgeführt hat, die Vorarlberger Gebietskrankenkasse, die positiv bilanziert, sehr große Bedenken. Es bedeutet dies nämlich einen Eingriff in die Autonomie und in die Selbstverwaltung dieser Versicherungsträger.

Für mich persönlich ist es unverständlich, daß bei den Versicherungsträgern solch hohe Defizite entstehen können, obwohl im alten Gesetz bereits diese Beobachtung durch den Hauptverband angeführt ist. Die Ergänzung durch das versicherungsträgerübergreifende Controlling läßt vermuten, daß bei konkreten Maßnahmen auch Transferleistungen sparsam verwalteter Gebietskörperschaften an defizitäre Gebietskörperschaften – unter Anführungszeichen - "verschrieben werden". Ich frage mich, warum durch ein Gesetz die Krankenkassen zum Sparen gezwungen werden müssen, warum nicht schon viel früher die Ausgaben im Vergleich zu den Einnahmen kontrolliert wurden. Wo ist hier die Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns, die im Wirtschaftsleben gefordert wird?

Ein Mangel an diesem Gesetz ist aber auch, daß die Betriebe 50 S an Krankenscheingebühr einheben müssen. Dies bedeutet einen erhöhten Verwaltungsaufwand für die Betriebe und die Krankenkassen. Meiner Meinung nach wäre es einfacher gewesen, wenn die Krankenkasse bei der Überweisung an die Ärzte einfach 50 S pro Krankenschein abgezogen hätte, wie dies mein Bundesratskollege Schaufler auch schon gefordert hat.

Schon vor einigen Jahren habe ich die Chipkarte gefordert. Durch die Initiative der Landesvorsitzenden und Wirtschaftskammer-Vizepräsidentin Sonja Zwazl in Niederösterreich gab es in Niederösterreich einen Modellversuch. Später wurde dieser auch im Burgenland durchgeführt. Meines Wissens wurden in beiden Ländern sehr gute Erfahrungen damit gemacht.

Es geht nicht an, den Betrieben immer mehr Verwaltungsaufwand aufzubürden, weil dies ja indirekte Kosten für die Betriebe sind. Ich schlage daher vor, daß die Sozialversicherungsbeiträge sowie die Lohnsteuer direkt vom Arbeitnehmer zu bezahlen sind und die Betriebe die Bruttolöhne auszahlen. Dies würde gleichzeitig eine Entlastung der Betriebe bringen und ebenso ein Kostenbewußtsein in der Bevölkerung, das für die gesamte Volkswirtschaft sicher von Vorteil wäre. (Beifall bei der ÖVP.)

17.52

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ludwig Bieringer. Ich erteile es ihm.

17.52

Bundesrat Ludwig Bieringer (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich aufgrund der Werkverträge zu Wort gemeldet.


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