Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 125

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Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Ich sehe absolut nicht ein, da Werkverträge in Hinkunft sozialversicherungspflichtig sind, daß man hiebei eine Gruppe ausnimmt, aber daß für Kulturvereinigungen, soziale Dienste und dergleichen diese Regelung nicht gelten soll. Wenn ich das allein für das Land Salzburg umrechne, stelle ich fest, es bedeutet dies eine Subventionserhöhung für die Kulturvereine, aber auch für die sozialen Dienste in Höhe von etwa 30 Prozent. Dies ist eine Belastung, die die Länder für mein Dafürhalten nicht tragen können, da auch in den Ländern das Geld fehlt.

Werkverträge gibt es überall. Werkverträge sozialversicherungsmäßig zu behandeln, finde ich nicht richtig. Wenn ich die Werkverträge sozialrechtlich behandle, dabei aber einen Teil dieser Werkverträge besteuere und den anderen nicht, dann finde ich das nicht richtig. Aus diesem Grund werde ich mich nicht dem Antrag des Berichterstatters anschließen, und ich werde Einspruch erheben. (Beifall bei der ÖVP und bei den Freiheitlichen.)

17.54

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet hat sich weiters Herr Bundesrat Gottfried Jaud. Ich erteile es ihm.

17.54

Bundesrat Gottfried Jaud (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hoher Bundesrat! Ich melde mich nur kurz zu Wort, da ich eine Begründung dafür abgeben möchte, warum ich gegen diese Gesetzesvorlage stimme.

Erstens glaube ich, daß es unverantwortlich ist, einem Gesetz, das heute bereits sehr unverständlich und auch für Fachleute nicht mehr durchschaubar ist, eine 53. Gesetzesnovelle aufzubürden und damit das Gesetz noch unverständlicher zu machen. Das bedeutet, das Gesetz müßte schon lange neu verlautbart werden.

Der zweite Grund: Ich halte die Krankenscheingebühr von 50 S für volkswirtschaftlich unverantwortlich, weil die Einhebung der 50 S mehr Kosten verursacht, als die Effizienz für die Sozialversicherung darstellt.

Dies sind meine Gründe. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

17.55

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist schließlich auch Herr Bundesrat Dr. Michael Rockenschaub. Ich erteile es ihm.

17.55

Bundesrat Dr. Michael Rockenschaub (Freiheitliche, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wie man die Werkvertragsregelung aus Gewerkschaftersicht auch sehen kann, hat vor zwei bis drei Stunden Kollege Drochter hier dargetan, als er uns erklärte, warum Institutionen aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich ausgenommen sind, wie etwa das BFI. Er hat gemeint: Diese muß man ausnehmen, weil sie – sinngemäß – zu wenig Geld haben, also die Budgets, die von oben kommen – der Herr Minister hat bei dieser Passage auch gelächelt –, zu nieder sind. – Das ist die Perspektive eines Gewerkschaftssekretärs!

Private Firmen, private Auftraggeber, private Vereine können dieses Argument zwar anführen, aber leider nützt es ihnen nichts. Da fragt nämlich kein Mensch, ob sie das bezahlen können. Im Ernstfall können sie ja die Leistungen einstellen oder in die Insolvenz marschieren, wie das viele tun.

Noch einmal zur Transportkostenvergütung. Frau Kollegin Kainz, das wird jetzt zwar ein Oberösterreich-Thema, aber es handelt sich nur um einen Satz. Ihr Parteifreund Landesrat Ackerl hat aufgefordert, der Bundesrat möge dieses Gesetz verhindern. Die freiheitlichen Bundesräte kommen – das passiert ohnehin nicht allzu oft bei Herrn Ackerl – seiner Aufforderung heute nach (Ruf bei der ÖVP: Aber nicht deswegen!), indem wir dies ablehnen werden, und seine Parteifreunde kommen der Aufforderung nicht nach! Das ist ohnehin in Ordnung. (Beifall bei den


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