Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 144

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mehr ein Gesetz für die Schüler sein wird, um den Lehrstoff in Zukunft besser vermitteln zu können.

Meine Damen und Herren! Ich glaube auch, daß diese Novelle deshalb richtig ist, weil wir dadurch bereit sind, in nächster Zukunft einiges an Fehlentwicklungen beim FLAF zu ändern. Richtig kann der Weg aber nur dann sein, wenn wir die nächsten Jahre dazu nützen, den längst fälligen Abbau von Fremdleistungen nicht nur verbal kundzutun, sondern in die Tat umzusetzen. Es darf nicht nur bei Worten und Absichtserklärungen bleiben. Wir haben in den letzten Jahrzehnten viel zu viele politisch relevante – ich weiß nicht, ob immer notwendige – Maßnahmen dem FLAF aufgebürdet, die dann aber dazu führten, daß die Gelder für die Familien immer knapper wurden.

Eine Gesamtreform des FLAF steht also ins Haus, sie ist meines Erachtens notwendig, und zwar in einer Form, die den gesellschaftlichen Wandel mit all seinen Konsequenzen berücksichtigt.

Es ist notwendig, in nächster Zukunft einen neuen Grundansatz für einen zeitgemäßen Familienlasten- oder sagen wir vielleicht besser Familienleistungsausgleich, in dem die erbrachten Leistungen der Familien mit Kindern wirkliche Anerkennung finden, zu schaffen. In einer solchen Überlegungsphase darf es keine Tabus geben. Es muß über alles diskutiert werden, über neue Finanzierungsmodelle genauso wie über neue Strukturen oder politische Maßnahmen und Zielsetzungen.

Hohes Haus! In Anerkennung der Leistungen, welche in der und für die Familie erbracht werden, gilt es, den bisherigen Lastenausgleich zu einem Leistungsausgleich weiterzuentwickeln, denn Familien tragen nicht nur Lasten, sondern erbringen wertvollste Leistungen für unsere Gesellschaft. Deshalb brauchen wir, so glaube ich zumindest, ein Maßnahmenbündel, um diesen Leistungsausgleich in Zukunft sicherzustellen.

Punkte eines solchen Paketes könnten oder sollten sein: das steuerfreie Existenzminimum für jedes Kind. Darüber werden wir konkreter diskutieren können, wenn wir einmal wissen, wie die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ausschaut. Weiters glaube ich, daß der Betreuungsscheck als Entgelt für die Kinderbetreuung im eigenen Haushalt oder als Möglichkeit einer außerhäuslichen Betreuung für eine zukünftige Familienpolitik äußerst wichtig wäre.

Weiters soll eine Familienbeihilfe gestaffelt nach Kinderzahl überlegt werden, ferner den Alleinverdienerabsetzbetrag zu verbessern, einen Familienzuschuß zu geben, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen, und die sozial- und pensionsrechtliche Anerkennung für erbrachte Betreuungs- und Erziehungsleistungen.

Bei einer solchen Grundsatzdiskussion muß es auch den Familien beziehungsweise den Erziehungsverantwortlichen möglich sein, das Prinzip der Wahlfreiheit wahrzunehmen, ob man zu Hause bleiben oder weiterhin berufstätig sein will. Es soll hier keine Verordnung von oben möglich sein oder dadurch ermöglicht werden, daß man in eine finanzielle Abhängigkeit kommt. Eine neue Zielsetzung eines Familienleistungsfonds muß auch den Generationenvertrag für eine längerfristige Absicherung unserer sozialen Leistungen berücksichtigen.

Hohes Haus! Ich bin froh darüber, daß es in den letzten Tagen möglich war, zwischen dem Frauen- und dem Familienministerium Einigung zu erzielen, was die Richtlinien für die Vergabe der 600 Millionen Schilling für Kinderbetreuung betrifft. Jetzt sind die Länder und Gemeinden sowie auch die Betreuungseinrichtungen, die Trägerorganisationen, aufgerufen, bis zum Herbst entscheidungsreife Projekte vorzulegen.

Frau Kollegin Schicker! Ich hoffe auch, daß entsprechende Tagesmütterprojekte kommen werden. Nur glaube ich nicht – ich kann mich hier Ihrer Meinung nicht anschließen –, daß wir hier sagen sollten: Nur solche Projekte werden gefördert, in deren Rahmen die Frauen, die Tagesmütter angestellt werden. – Lassen wir doch auch hier die Wahlfreiheit. Es gibt soundso


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