Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 151

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Der Ausschuß für Familie und Umwelt stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 1996 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen sowie

2. gegen den Beschluß des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben. – Danke.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort hat sich Herr Bundesrat Weilharter gemeldet. – Bitte.

19.48

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle wird von meiner Fraktion keine Zustimmung erhalten, sosehr wir auch die Diskussion über die Abfallbewirtschaftung begrüßen. Aus verschiedenen Gründen können wir unsere Zustimmung nicht geben, und zwar einerseits aus inhaltlichen Gründen, denn in dieser Novelle wird die Parteienstellung der betroffenen Bürger negiert, nicht berücksichtigt. Ein zweiter Grund, warum wir zu dieser Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle keine Zustimmung erteilen können, ist, weil die Kosten für die Länder nicht quantifiziert sind. Und drittens gibt diese vorliegende Gesetzesnovelle auch eine gewisse Rechtsunsicherheit.

Meine Damen und Herren! Diese drei Punkte allein sind für uns Anlaß genug, dieser Vorlage nicht zuzustimmen. (Zwischenruf des Bundesrates Ing. Penz. )

Und daß dies, lieber Kollege Penz, keine freiheitliche Finte ist, bestätigt mir einerseits eine Stellungnahme der Österreichischen Plattform für Abfallwirtschaft. Diese ist allen Fraktionen zugegangen. In dieser Stellungnahme wird erstens genau auf die erwähnten drei Punkte hingewiesen, und darüber hinaus gibt es auch von seiten der Länder, der Landesregierungen die größten Bedenken.

So hat etwa die Kärntner Landesregierung auf zirka zweieinhalb Seiten gegen den Inhalt und gegen die Rechtsunsicherheit ihre Bedenken angemeldet und zusammenfassend festgestellt, daß die im Landesbereich zu erwartenden vermehrten Aufwendungen nicht näher quantifiziert werden, wie überhaupt auch in der Zusammenfassung eine Differenzierung der zu erwartenden Mehrkosten bei den Haushalten der betroffenen Gebietskörperschaften nicht vorgenommen wird. Eine derartige Differenzierung in der Kostenschätzung ist aber aufgrund der Bestimmungen des § 14 Abs. 3 Bundeshaushaltsgesetz zwingend vorgeschrieben.

Meine Damen und Herren! Das allein bestätigt, daß wir mit unserer Verweigerung der Zustimmung in dieser Frage sicherlich richtig liegen, und ich würde jene Damen und Herren Ländervertreter, die ihren Auftrag ernst nehmen, ersuchen, unserem Beispiel zu folgen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.50

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Grasberger. – Bitte.

19.50

Bundesrat Ing. Walter Grasberger (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die EU-Novelle 1996 zum Abfallwirtschaftsgesetz ist vor allem deswegen Gegenstand der öffentlichen Diskussion geworden, weil in sie hineininterpretiert wird, daß mit ihr der Kunststoffmüllverbrennung Tür und Tor geöffnet werden würde. Und tatsächlich findet man in § 1 Abs. 2 Z. 2 den Satz, der zu diesen Diskussionen


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