Bundesrat Stenographisches Protokoll 617. Sitzung / Seite 45

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Neben diesen allgemeinen Überlegungen über die Arbeiten in der Regierungskonferenz gibt es natürlich noch einen Faktor, der für uns sicherlich auch im Zusammenhang mit den Schritten zur Realisierung der Wirtschafts- und Währungsunion zu sehen ist, zur Realisierung jenes Punktes, jener Säule von Maastricht, die ja seinerzeit schon sehr präzise und konkret festgeschrieben wurde, nämlich die Frage der Beschäftigungspolitik. Auf der einen Seite wird der Eindruck vermittelt, es sei durchaus möglich, Fortschritte zu erzielen, auf der anderen Seite aber – natürlich vor allem durch die Haltung Großbritanniens, aber auch Deutschlands, das nach wie vor auf dem Standpunkt steht, Beschäftigungspolitik sei Sache der nationalen Politik –, daß Fortschritte nicht wirklich erzielbar sind.

Ich möchte mich nun einem Thema zuwenden, das mit der Mitgliedschaft Österreichs zur Europäischen Union zusammenhängt, aber in den Beratungen zur Regierungskonferenz nicht wirklich eine Rolle spielt, sehr wohl aber in der innerösterreichischen Diskussion, nämlich der Forderung nach einer Reform der EU-Fonds.

Die finanziellen Auswirkungen des EU-Beitritts Österreichs per 1. Jänner 1995 haben zwar "nur" – unter Anführungszeichen – eine Nettobeitragsleistung von rund 15,5 Milliarden Schilling zur Folge, die Nettobelastung des Budgets, also des Bundeshaushaltes liegt aber bei fast 50 Milliarden Schilling, nämlich bei rund 48,7 Milliarden Schilling. Es ist, wie ich glaube, in diesem Zusammenhang durchaus legitim, über eine Limitierung des Beitrages zu sprechen beziehungsweise sogar eine Beitragssenkung als die weitergehende Forderung in den Raum zu stellen.

Ich darf hier auf die Äußerungen von Wirtschaftsminister Farnleitner zu sprechen kommen, der ja einmal, noch bevor er Minister wurde, auch davon gesprochen hat, daß Österreich in Brüssel schlecht verhandelt habe, nämlich unter dem Aspekt, möglichst viele Leistungen aus den diversen Fonds zurückzuerhalten, einer hohen Beitragsleistung zugestimmt habe, während auf der anderen Seite Schweden auf manches an Leistungen aus den Fonds verzichtet, dafür aber einen niedrigeren Beitrag ausgehandelt habe. (Vizekanzler Dr. Schüssel: Herr Bundesrat, das ist faktenwidrig! Wir zahlen weniger als die Schweden!)

Der Vorschlag der Beitragslimitierung kommt immerhin aus den Kreisen der Bundeswirtschaftskammer. Von einem hohen Vertreter der Bundeswirtschaftskammer wurde diese Forderung kürzlich in den Raum gestellt und durch Hinweise auf die bisherigen Rückflüsse, insbesondere unter dem Titel Regionalförderung erhärtet. Unter diesem Titel sollte Österreich in der Zeitspanne zwischen 1995 und 1999 ein Betrag von rund 4,6 Milliarden Schilling zur Verfügung stehen. Bis August dieses Jahres sind aber nur einmal 596 Millionen Schilling überwiesen worden. Sicherlich muß man dabei Anlaufschwierigkeiten, Anlaufprobleme berücksichtigen. Dieser Betrag ist sicherlich nicht signifikant und kann nicht für die ganze Periode hochgerechnet werden. Ich möchte aber immerhin auf diesen Umstand hinweisen.

Ich möchte auch darauf hinweisen, daß das Burgenland auf der einen Seite zwar als Ziel-1-Gebiet eingestuft wurde und damit in den Genuß höherer Förderungsmöglichkeiten kommen kann, daß sich aber die EU-Förderungen, die bisher tatsächlich geflossen sind, in relativ niedrigen Grenzen halten. Es ist insgesamt mit Stand September 1996 im Burgenland ein Betrag in der Höhe von 127 Millionen Schilling an EU-Förderungen geflossen, bei Gesamtprojektkosten von rund 7,5 Milliarden Schilling, wobei der Anteil an Privatmitteln etwa bei 4,4 Milliarden Schilling liegt und die Förderung rund 3 Milliarden Schilling ausmachen soll.

Besonders signifikant ist jene Förderung, die im Bereich Gewerbe und Industrie angesprochen wurde. Es sind 16 Projekte eingereicht und genehmigt worden – mit Projektkosten von fast 4 Milliarden Schilling. Seitens der EU wurden bisher 8 Millionen Schilling an Förderungen ausbezahlt. Das zeigt, daß noch intensive Bemühungen notwendig sind, um den Fluß und die Verwendung dieser Mittel effizienter zu gestalten. Das sei hier angemerkt.

Wenn ich in diesem Zusammenhang noch auf ein weiteres Thema, das uns in der Zukunft intensiv beschäftigen wird, zu sprechen komme, so ist das die Frage der Osterweiterung, also die Aufnahme der derzeit assoziierten Staaten beziehungsweise jener Staaten des ehemaligen Ostblocks, die entsprechende Aufnahmeansuchen gestellt haben.


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