Bundesrat Stenographisches Protokoll 617. Sitzung / Seite 73

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

lichen Währung, der Osterweiterung, der Schaffung einer wirkungsvollen Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, der Reform des Vertrages von Maastricht, müssen wir unbedingt auf die Unterstützung und das Vertrauen unserer Bürger zählen können.

So soll Österreich von Anbeginn an, also bis 1999, die Möglichkeit haben, am großen europäischen Vorhaben der Wirtschafts- und Währungsunion teilzunehmen. Dies scheint mir sowohl aus wirtschaftlichen als auch aus politischen Gründen richtig und notwendig zu sein.

Erstens gibt es wahrscheinlich kein zweites Vorhaben, welches den Integrationsprozeß in qualitativer Hinsicht so nachhaltig fördern kann wie die gemeinsame Währung.

Meine Damen und Herren! Ich betone ausdrücklich, ein Binnenmarkt ohne gemeinsame Währung ist auf Dauer nicht vorstellbar.

Zum zweiten erwarten sich die Experten von der gemeinsamen Währung durch den Wegfall von Transaktionskosten und Wechselkursrisiken volkswirtschaftliche Vorteile von bis zu 1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes pro Jahr. Für Österreich wären dies etwa 20 Milliarden Schilling.

Während man sich im Hinblick auf die Einführung des Euro sowohl über den Zeitplan als auch über die Kriterien im wesentlichen geeinigt hat, kann über die Durchführung des zweiten großen Vorhabens, der Osterweiterung, bis jetzt nur spekuliert werden.

Meine Damen und Herren! Gerade in dieser sensiblen Frage der Osterweiterung, an deren politischer Notwendigkeit zwar kein Zweifel besteht, deren ökonomische sowie sicherheitspolitische und integrationspolitische Auswirkungen noch nicht einschätzbar sind, muß sehr behutsam mit den Ängsten und Befürchtungen der Bevölkerung umgegangen werden.

Natürlich ist es unsere Aufgabe, den Geist der Solidarität, den Geist unserer Friedens- und Sicherheitsgemeinschaft auf unsere östlichen Nachbarländer zu übertragen. Politisch ergibt sich dadurch die welthistorisch einmalige Chance, ganz Europa friedlich zu vereinen.

Die Erweiterung muß dazu genützt werden, das europäische Integrationswerk unter Wahrung des Besitzstandes der Gemeinschaft, der die gemeinsamen Politiken miteinschließt, weiterzutragen. Das Markenzeichen der Union, nämlich die Garantie für politische Stabilität, kann aber nur dann gewährleistet bleiben, wenn durch eine vorangegangene Vertiefung die Handlungsfähigkeit der Union bei einer schrittweisen Erweiterung gesichert bleibt. Das heißt, daß nicht nur die mittel- und osteuropäischen Länder besondere Anstrengungen unternehmen müssen, um die Kriterien für einen Beitritt zu erfüllen, sondern daß sich auch die Mitgliedstaaten der Union eine Vorbeitrittsstrategie zurechtlegen müssen, die den Erwartungen der Beitrittswerber entspricht und die nicht zu institutioneller und finanzieller Handlungsfähigkeit der Union führt.

Meine Damen und Herren! Eines ist klar: Nur ein erfolgreicher Abschluß der Regierungskonferenz kann einen Beginn der Beitrittsverhandlungen ermöglichen. Daneben müssen wir aber danach trachten, die Auswirkungen der Wirtschafts- und Währungsunion, der vorhin erwähnten Strukturfondsreform, aber auch der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und deren Entwicklung zu berücksichtigen. (Präsident Pfeifer übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren! Für Österreich bringt die Erweiterung gegen Osten ungeahnte wirtschaftliche Chancen. Sie gibt uns aber auch die Chance, unser Wissen, unsere Erfahrungen mit unseren Nachbarn aus den letzten Jahrzehnten in die Beitrittsverhandlungen mit den mittleren und osteuropäischen Staaten einfließen zu lassen und uns damit europaweit als erster Ansprechpartner zu profilieren.

Ich habe schon erwähnt, daß im Zusammenhang mit der Osterweiterung uneingeschränkt, ungeschmälert die Einhaltung der Menschenrechte gewährleistet sein muß. Es ist eine willkommene Initiative, wie erwähnt, der Außenminister Österreichs und Italiens, daß auch innerhalb der EU-Staaten die Einhaltung der Menschenrechte eine einklagbare Verpflichtung werden soll und eine Mißachtung der Menschenrechte Sanktionen nach sich ziehen muß.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite