Bundesrat Stenographisches Protokoll 617. Sitzung / Seite 79

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Union zu 70 Entwicklungsländern im afrikanischen, pazifischen und karibischen Raum regelt. Es wurde am 15. Dezember 1989 für eine Dauer von zehn Jahren abgeschlossen und zur halben Laufzeit am 4. November 1995 revidiert. Damit ist die Konvention von Lomé auf aktuellen entwicklungspolitischen Stand gebracht, der auch eine verbesserte Umsetzung des Abkommens nach sich ziehen sollte. Das interne Finanzprotokoll, der 8. Europäische Entwicklungsfonds, dient zur Finanzierung der handels- und entwicklungspolitischen Instrumente des Abkommens.

Infolge der Erweiterung der Europäischen Union am 1. Jänner 1995 um Schweden, Finnland und Österreich wurde ein separates Beitrittsprotokoll zum IV. AKP-EG-Abkommen abgeschlossen, welches die Bestimmungen der Konvention an die neuen EU-Mitgliedstaaten anpaßt. Dieses Beitrittsprotokoll wurde am 4. November 1995 in Mauritius unterzeichnet.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Außenpolitische Ausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Oktober 1996 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme nun zum Bericht über den Beschluß des Nationalrates betreffend ein Abkommen zur Änderung des vierten AKP-EG-Abkommens von Lomé samt Schlußakte.

Die Beziehungen der Europäischen Union zu 70 Entwicklungsländern im afrikanischen, pazifischen und karibischen Raum sind in der IV. AKP-EG-Konvention von Lomé, einem gemischten Abkommen, das am 15. Dezember 1989 für eine Dauer von zehn Jahren abgeschlossen und zur halben Laufzeit revidiert wurde, festgelegt.

Zum Zweck der Weiterentwicklung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Dimension in der Euro-AKP-Partnerschaft wurde die Substanz des IV. AKP-EG-Abkommens im Bereich Menschenrechte, regionale Integration und Effizienz der Verfahren verbessert. Das Änderungsabkommen zum IV. AKP-EG-Abkommen von Lomé wird nach seinem Unterzeichnungsort auch Mauritius-Abkommen genannt.

Der Außenpolitische Ausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Oktober 1996 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Josef Pfeifer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlußwort.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 3. Oktober 1996 betreffend ein Internationales Naturkautschukübereinkommen von 1995 samt Anlagen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 3. Oktober 1996 betreffend ein Protokoll zum vierten AKP-EG-Abkommen von Lomé infolge des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.


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