Bundesrat Stenographisches Protokoll 617. Sitzung / Seite 81

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Streichung der Anmeldung von Werkverträgen zur Sozialversicherung auf Verdacht (§ 33 Abs. 3 ASVG); Grenze für Meldepflicht bleibt bei 3 600 S.

Einführung eines Freibetrages bei der Vorabzugsteuer bis 8 000 S pro Werkvertrag und Monat; Einsetzen der Vorabzugsteuer erst bei Beträgen über 8 000 S.

Darüber hinaus wird eine Arbeitsgruppe (bestehend aus Regierung, Sozialpartnern und Sozialversicherungsexperten) eingesetzt, die an einer Weiterentwicklung des Sozialversicherungssystems arbeiten soll. Dabei soll sich die Arbeitsgruppe an einer breiten und fairen Einbeziehung der Erwerbseinkommen in die Sozialversicherung sowie einer Klärung der Abgrenzung zwischen ASVG, GSVG, FSVG und BSVG orientieren.

Der Sozialausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Oktober 1996 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Josef Pfeifer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Dieter Langer. Ich erteile es ihm.

14.33

Bundesrat Mag. Dieter Langer (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Bereits das dritte Mal innerhalb von wenigen Monaten befassen wir uns jetzt mit der Regelung und der Reparatur und der Reparatur der Reparatur der Werkverträge. Wer den Bericht des Sozialausschusses aufmerksam gelesen und das verfolgt hat, was Sie, Herr Bundesminister, dazu gesagt haben, der weiß, daß das nicht das letzte Mal sein wird, daß wir uns darüber unterhalten, denn – um mit Ihren Worten, Herr Minister, zu sprechen – wir müssen uns an diese Regelung der Werkverträge erst langsam herantasten. So werden wir noch weitere Gesetzesänderungen über uns ergehen lassen müssen, und so wird auch dieses Gesetz beziehungsweise diese Regelung der Werkverträge eine unendliche Geschichte werden, eine unendliche Geschichte, die ich bei meiner letzten Rede im Juli hier in diesem Hohen Hause mit den Worten Marx und Murks bezeichnet habe, wobei Sie leicht erahnen können, wem von den beiden Koalitionspartnern Marx und wem Murks zuzuschreiben ist. Murks trifft im Zweifelsfall auf beide Koalitionsparteien zu, denn sie schaffen mit dieser Novellierung, mit dieser angeblichen Reparatur keine Abschaffung der Probleme – Probleme der Abgrenzung, der unterschiedlichen Höhe, des unterschiedlichen Zeitpunktes des Inkrafttretens, der komplizierten Regelung, der Kosten für die Wirtschaft, der Verfassungsmäßigkeit und der Meldepflichten.

Sehr geehrte Damen und Herren! Was ist das für eine Gesetzgebungskultur, wenn Bestimmungen geschaffen werden, und zwar rückwirkend, die selbst die Abgeordneten, die sie beschließen, offenbar nicht ganz durchschauen und bei denen sich auch die Vollzugsorgane in unserem Staat, nämlich die Ministerien oder die Minister, nicht ganz auskennen – in diesem Fall auch Herr Minister Klima, der dies im Juli gesagt hat –, die aber der Normadressat, nämlich der Staatsbürger, verstehen muß, denn er trägt ja die volle Verantwortung für die Durchführung dieser Bestimmungen in Form der Haftung und wird letzten Endes mit Strafen konfrontiert, wenn er diese Bestimmungen nicht richtig anwendet. – Dinge, die erst Jahre später herauskommen werden, die durch oberstgerichtliche Erkenntnisse erst geklärt werden müssen oder die eine Kommission in Beratungen dann vielleicht wieder reparieren wird.

Der Staatsbürger, der Normadressat, ist derjenige, der unter Ihrem Husch- und Pfuschgesetz leiden wird.

Meine Damen und Herren! Es heißt immer, es sind nur wir Freiheitlichen, die alles schlechtmachen. In Wahrheit ist es so, daß Sie Ihre Sache schlecht machen, was daher auch entsprechend kommentiert werden muß.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite