Bundesrat Stenographisches Protokoll 617. Sitzung / Seite 82

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Es sind nicht nur die Freiheitlichen, die diese Regelung als schlecht bezeichnen. Ich darf nur einen Auszug einiger Stimmen von Kommentatoren geben, die diese Werkvertragsregelung beleuchten, die wahrlich nicht in dem Geruch stehen, für die Freiheitlichen einzutreten oder zu schreiben oder Freiheitliche zu sein.

Wirtschaftstreuhänder Karl Bruckner hält die neue Regelung für noch komplizierter als die alte und obendrein weiterhin für verfassungswidrig.

Andreas Unterberger in der Zeitung "Die Presse": "Die Werkverträge – der Unfug geht weiter".

"Ende gut, gar nichts gut. Gut kann diese Regelung nur der nennen, der begreift, warum etwa eine Grenze nun bei 7 000 S liegt, eine bei 8 000, eine dritte bei 3 600."

Ich zitiere weiter: "Aber am schlimmsten ist es, daß die Regierung mit ihren Untertanen nicht mehr in einem ordentlichen Deutsch kommunizieren kann."

Weiter Andreas Unterberger: "Ein ganzes System kommunikationsunfähiger Sozialtechnokraten hat sich als ablösereif erwiesen."

Klaus Hierzenberger, Geschäftsführer des Kreditschutzverbandes von 1870: "Ungereimt, unpraktikabel und verfassungswidrig, praxisfern, völlig unpraktikabel". Er wird die Bestimmungen vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpfen.

Äußerungen in "NEWS": "Der Wahnsinn mit Methode."

Wieder Karl Bruckner, der Ö3-Hörern zum Thema Rede und Antwort stand, sagte nachher: "Es war unglaublich, aber jeder Fall, der mir geschildert wurde, war anders, und nicht einmal ich als Experte konnte eine klare Antwort geben."

Der Wiener Sozialrechtsexperte, Werner Sedlacek: "Jetzt ist alles noch verworrener als zuvor."

Johann Setnik, Personalchef der Wiener Städtischen Versicherung, sagt: "Ein Irrsinn, wir werden das Gesetz jedenfalls bis zum Verfassungsgerichtshof bekämpfen."

All das sind Äußerungen von Personen, aber auch von Zeitungen, die sicher nicht in dem Geruch stehen, als Blattlinie "freiheitlich" auf ihre Fahnen geheftet zu haben. Diese Liste ist nur beispielhaft, sie ließe sich endlos verlängern.

Ich will Ihnen die Probleme nicht verhehlen, die für einen Personenkreis jetzt plötzlich aufgetaucht sind, der zirka 200 000 bis 300 000 Personen in Österreich umfaßt. Jetzt nach dieser Reparatur der Reparatur sollen praktisch, wie wir im Ausschuß gehört haben, nur mehr 50 000 Menschen davon betroffen sein.

Es beginnt schon bei der Beurteilung, wann arbeiten sie "frei", wann arbeiten sie "dienstnehmerähnlich" und wann arbeiten sie "echt". So kann man das locker titulieren. Und es beginnt schon bei der Meldepflicht. Denn der Arbeitgeber – interessanterweise heißt es "Arbeitgeber", aber es ist an sich der Auftraggeber für den Werkvertrag – ist zur Meldung verpflichtet, bei 7 000 S beziehungsweise auch schon bei 3 600 S, je nachdem, und den trifft auch die volle Last der Bürokratie, aber auch die Verantwortung. Er muß jeden Auftragnehmer befragen, ob er nicht in diesem Bereich schon sozialversichert ist, und muß für die Auskunft, die ihm dieser gibt, auch die Verantwortung übernehmen. Denn das meldet er letztlich weiter, und wenn ihn der beschwindelt hat, dann haftet nicht der, der ihn beschwindelt, sondern es haftet er als Unternehmer, als derjenige, der für das Einbehalten und Abführen der Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich ist.

Das ist also eine klare Mißverteilung der Verantwortlichkeiten. Aber damit hat auch der Unternehmer schon das Bummerl.

Man muß auch weiter folgendes beachten: Außer unterschiedlichen Beitragsgrenzen gibt es auch unterschiedliche Termine, nämlich den 1. Juli 1996 und den 1. Jänner 1997. Sie müssen


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